Neuvermietung - Indexmiete vereinbaren?

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Momentan, in Zeiten einer steigenden Inflation, kommt die Indexmiete vermehrt zur Sprache. Doch wieso? Und was genau ist eine Indexmiete überhaupt?

„Bei der Indexmiete vereinbaren die Mietvertragsparteien, dass sich die Miete entsprechend des vom Statistischen Bundesamts ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung privater Haushalte (Verbraucherpreisindex) verändert. Das heißt, Mieterhöhungen orientieren sich allein am Verbraucherpreisindex. Gesetzliche Grundlage ist § 557b Bürgerliches Gesetzbuch“, erklärt Dr. Kappes, Fachanwalt für Mietrecht. Die Miete muss dabei ein Jahr unverändert bleiben, das heißt, zwischen zwei Mieterhöhungen müssen jeweils mindestens zwölf Monate liegen. „Ist eine Indexmiete vereinbart, erhöht sich die Miete aber nicht automatisch. Vielmehr muss der Vermieter dem Mieter ein Erhöhungsverlangen schreiben, in dem die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angegeben werden muss“, informiert Kappes.

Bei der Indexmiete ist zudem zu beachten, dass weitere Mieterhöhungen (bspw. wegen einer Modernisierung oder zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete) nicht möglich sind. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Vermieter zu einer Modernisierung verpflichtet ist, wie etwa, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Modernisierung beschließt oder der Gesetzgeber eine vorschreibt. In diesem Fall darf der Vermieter die Miete zusätzlich erhöhen. Die Mietpreisbremse ist im Gegensatz zur Staffelmiete lediglich auf die Ausgangsmiete anzuwenden. „In den letzten Jahren ist der Verbraucherpreisindex immer nur schwach gestiegen, die Mieten konnten nur um etwa ein bis zwei Prozent pro Jahr angehoben werden“, berichtet Dr. Kappes. 

Momentan sieht dies allerdings anders aus: Aufgrund der derzeitigen hohen Inflation (Oktober 2022: über 10%) können die Mieten deutlicher stärker angehoben werden. „Aber Achtung: Sinkt der Verbraucherpreisindex, hat der Mieter auch das Recht auf eine Senkung der Miete. Die Miethöhe kann sich also bei einer vereinbarten Indexmiete in beide Richtungen verändern“, teilt der Rechtsanwalt mit. Dies war in der Vergangenheit allerdings nur selten der Fall! Fraglich ist, ob Vermieter aktuell tatsächlich gegenüber Ihren Mietern den vollen Inflationsanstieg geltend machen (können) und wie lange die Politik diese Möglichkeit weiter zulässt.

Foto(s): Who is Danny/stock.adobe.com

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