Nimrod – Abmahnung – Urheberrechtsverletzung – Landwirtschaftssimulator –Astragon Entertainment GmbH

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Rechtsanwalt Joschka Strahmann von der Kanzlei Nimrod mahnt im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen über die Filesharing-Börse µTorrent den „Landwirtschaftssimulator 2017“ herunter- und hochgeladen zu haben.

Sachverhalt

Die Kanzlei Nimrod wird von einem technischen Dienstleister unterstützt, welcher die IP-Adresse des Abgemahnten bzgl. eines angeblichen Downloads des „Landwirtschaftssimulators 2017“ ermittelt haben soll. Hiernach ergäben sich Verletzungen der Rechte aus § 16 und § 19a UrhG. Die Kanzlei Nimrod hat vor Gericht einen Auskunftsanspruch nach §101 Abs. 9 UrhG gegen den Internetprovider des Abgemahnten durchgesetzt. Dadurch wurde dem Provider gestattet, der Astragon Entertainment GmbH Auskunft über den Namen und die Anschrift des Abgemahnten zu erteilen. Zudem wird vorgetragen, dass vermutet wird, dass die Rechtsverletzung vom Abgemahnten als Täter begangen wurde. Würde der Abgemahnte diese Vermutung widerlegen, so könne er allenfalls noch als Störer in Anspruch genommen werden. Die Gegenseite behauptet auch, dass aufgrund des angeblichen illegalen Downloads der Astragon Entertainment GmbH Forderungen gegen den Abgemahnten zustehen würden.

Forderungen

Strafbewehrte Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Strahmann trägt vor, dass der Abgemahnte zur Unterlassung aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG verpflichtet ist, da die Gefahr besteht, dass der Abgemahnte den vorgeworfenen Download wiederholt sog. Wiederholungsgefahr. Daher könne der Abgemahnte diese Gefahr nur durch Abgabe einer Unterlassungserklärung ausräumen. Ein Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigelegt.

Schadensersatz

Ferner wird vom Abgemahnten Schadensersatz i. H. v. 5.000,00 € nach § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG gefordert.

Rechtsanwaltskosten 

Rechtsanwalt Strahmann fordert vom Abgemahnten auch die Übernahme der Rechtsanwaltskosten für Astragon. Durch das addieren der Unterlassungskosten i. H. v. 1.000,00 € mit der Schadensersatzsumme i. H. v. 5.000,00 € ergibt sich ein Gegenstandswert i. H. v. 6.000,00 €. Hieraus werden mithilfe eines Prozesskostenrechners die Rechtsanwaltskosten i. H. v. 672,50 € ausgerechnet. Diese Summe schulde der Abgemahnte Astragon nach §97a Abs. 3 Satz 1 UrhG.

Vergleichsangebot

In der Abmahnung trägt die Gegenseite zudem vor, dass die vom Abgemahnten zu zahlende Gesamtsumme i. H. v. 5.672,50 € (5.000,00 € Schadensersatz + 672,50 € Rechtsanwaltskosten) diesen überfordere. Daher sei die Kanzlei Nimrod damit beauftragt worden, dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Die Vergleichssumme beläuft sich hierbei auf insgesamt 850,00 €.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie zunächst einen kühlen Kopf bewahren. Generell gilt es nicht unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv.

Vor allem bei der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend erforderlich. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sind oft aus Sicht des Abmahners formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt können Sie eine angemessene Verteidigungsstrategie entwickeln, welche beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Zudem ist häufig der veranschlagte Schadensersatzbetrag aus unserer Sicht zu hoch angesetzt, sodass sich hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, den wir für Sie nutzen können.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir die Abgemahnten wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrungen im Urheberrecht können wir Sie zielgerichtet beraten und die ideale Verteidigungsstrategie für Sie entwickeln.

In einem kostenlosen Erstgespräch können wir Ihnen gerne eine erste Einschätzung des Falls geben und weitere Schritte besprechen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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