NIMROD Filesharing Abmahnungen |NIMROD verschickt unvollständige Abmahnungen

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Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin vertritt erneut die Interessen der Daedalic Entertainment GmbH und der Kalypso Media Group GmbH.  Die verschickten Abmahnungen der Kanzlei NIMROD sind dabei aber unvollständig.

Wir hatten in der Vergangenheit bereits  mehrfach über Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte wegen Filesharing-Vorwürfen bezüglich verschiedener Computerspiele berichtet. 

Unvollständige Abmahnungen:

Nun wurden uns in kürzester Zeit zwei solcher Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt, welche jeweils unvollständig waren. Nach der Auflistung der Rechtsanwaltskosten enden beide Abmahnungen, allerdings an jeweils unterschiedlichen Stellen, mitten im Satz. An der Seitenzahl 3/5 ist zu sehen, dass die Seiten 4 und 5 der Abmahnungen offensichtlich fehlen. Auf diesen Seiten befinden sich üblicherweise eine genaue Aufschlüsselung des geltend gemachten Forderungsbetrages sowie eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung

Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnungen waren  das Videospiel "Disciples: Liberation"  sowie das Spiel "Shadow Tactics: Blades of the Shogun - Aikos Choice". Den Abgemahnten wird jeweils vorgeworfen, diese Spiele im Filesharing-Netzwerk  BitTorrent hoch- und heruntergeladen zu haben. Dies verletze die Urheberrechte der Daedalic Entertainment GmbH bzw. der Kalypso Media Group GmbH.

Forderungen der Abmahnung:

Aufgrund der nur unvollständig zugesandten Abmahnungen seitens der NIMROD Rechtsanwälte, enthalten die Abmahnungen keine geltend gemachten Forderungen

Bei vergleichbaren Abmahnungen der NIMROD Rechtsanwälte, wurde auf Grund der vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverletzung von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Weiterhin wurde die Zahlung eines Schadensersatzes nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie (regelmäßig: 2.500,00 Euro) verlangt. Schließlich wurde die Erstattung der durch die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten (regelmäßig: 381,40 Euro) gefordert. Insgesamt sollen die Abgemahnte somit regelmäßig 2.881,40 Euro zahlen. Die NIMROD Rechtsanwälte bieten dem Abgemahnten regelmäßig ein Vergleichsangebot an, bei welchem er einmalig 850,00 Euro zahlen muss.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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