Nobel-Finanzen – Vorsicht ist geboten

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Über nobel-finanzen.com wird angeboten, dass Anleger Kryptowährungen handeln können.

Auf der Homepage wird darauf verwiesen, dass die exklusive Handelsplattform die neueste Technologie des KI-Handels sowie die besten lizensierten Handelsexperten weltweit bietet.

Auch wird dargelegt, dass die Plattform sowohl für Anfänger als auch für Experten konzipiert sei, mit intuitiven Tools und umfassender Unterstützung.

Hohe Risiken beim Handel in Kryptowährungen

Beim Handel in Kryptowährungen bestehen für einen Anleger hohe Verlustrisiken.

Auch besteht die Gefahr eines Verlustes von Kryptowährungen oder eines Diebstahls, etwa auch durch Computerfehlfunktionen.

Beim Handel mit Kryptowährungen kann es hohe Wertschwankungen geben, die zu hohen Verlustrisiken führen können.

Mehrere Aufsichtsbehörden in Europa, wie etwa die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder auch die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) warnen daher explizit vor Anlagen in Kryptowährungen aufgrund der hohen Risiken.

Kryptowährungen sind auch nicht durch reale Werte gedeckt.

Aspekte zur Vorsicht 

Im Impressum wird eine Adresse in Wien genannt. Demgegenüber wird aber auf einen Eintrag im Handelsregister in Gibraltar verwiesen. Dies ist widersprüchlich.

Auch ist auf der Homepage ein Hinweis auf die europäische Zentralbank enthalten. Nobel-Finanzen hat aber keinerlei Bezug zur europäischen Zentralbank.

Auch verfügt Nobel-Finanzen über keinerlei Erlaubnis der BaFin, um ein Handel in Kryptowährungen Anlegern in Deutschland anzubieten.

Beim Handel in Kryptowährungen kann es sich um eine Wertpapierdienstleistung im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln.

Wenn eine Wertpapierdienstleistung ohne Erlaubnis der BaFin angeboten werden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 i. V. m. § 15 WpIG begründen.

Auch aufgrund der fehlenden Erlaubnis der BaFin ist für Anleger Vorsicht geboten.

Soweit Sie bei Nobel-Finanzen Gelder investiert und Probleme haben, können Sie sich mit Fragen gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Sichern Sie bei Schwierigkeiten auch Belege über geleistete Einzahlungen, notieren Sie Gesprächspartner und Gesprächsinhalte und lassen Sie sich zeitnah anwaltlich beraten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät Sie, welche Möglichkeiten gegeben sind, investierte Gelder wieder zurückzuerhalten.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 08.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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