Nord Lease AG – Gesellschafter sollen zahlen

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In den letzten Tagen wurde die KKWV-Anwaltskanzlei von zahlreichen Gesellschaftern der Nord Lease AG darüber unterrichtet, dass sie unangenehme Post von der Gesellschaft erhalten haben. Diese fordert nun die bis 31.12.2013 getätigten gewinnunabhängigen Ausschüttungen von den Anlegern zurück.

An der früheren Nord Lease AG – die zwischenzeitlich als Albis Finance AG firmierte – konnten sich Anleger als atypisch stille Gesellschafter mit einer Einmalanlage („Classic“ oder „Plus“) oder einer Rateneinlage („Sprint“) beteiligen. Bei dem Beteiligungsmodell „Plus“ wurden dabei Entnahmen bzw. Ausschüttungen aus dem Modell „Classic“ wieder angelegt.

Seit längerer Zeit ist den Anlegern klar, dass sie das in die Gesellschaft investierte Kapital nicht mehr zurückerhalten werden, sich also das Totalverlustrisiko realisiert hat. Mit Schreiben der Gesellschaft vom 18.05.2015 werden die Anleger nunmehr auch aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Dies wird damit begründet, dass die Gesellschaft seit 2012 sämtliches Neugeschäft eingestellt habe und sich die Kapitalkonten der Gesellschafter nunmehr deutlich im Minus befänden. Dabei setzt die Gesellschaft eine mehr als knappe Rückzahlungsfrist bis 08. Juni 2015 und droht bei Nichtzahlung mit Klage; ein entsprechender Klageauftrag sei bereits erteilt.

Fraglich ist allerdings, ob dieses Rückforderungsverlangen tatsächlich berechtigt ist. Wir haben hieran unsere Zweifel. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11) einen solchen Rückforderungsanspruch nur in engen Grenzen zugelassen. Für eine solche Rückforderung bedarf es einer klaren und eindeutigen vertraglichen Absprache zwischen Anleger und Gesellschaft.

Betroffene Anleger sollten daher – bevor diese eine Zahlung leisten – auf jeden Fall den Rat eines in Fragen des Kapitalmarktrechtes erfahrenen Rechtsanwaltes einholen.  

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht für den Fall der Nord Lease AG als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Wegen der von der Gesellschaft gesetzten knappen Frist ist aber Eile geboten. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Darüber hinaus vertreten wir Anleger auch in entsprechenden Insolvenzverfahren (PROKON, Infinius AG, Future Business KGaA.)


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