Online Banking Betrug: Förde Sparkasse erstattet freiwillig

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Die Förde Sparkasse gibt vor dem Landgericht Kiel kampflos auf, nachdem die von RA David Stader vertretene Kundin Klage auf Erstattung unautorisierter Zahlungen aus einem Online-Banking Betrug von mehr als € 18.000,- erhoben hatte. Auch alle der Kundin angefallenen Kosten übernimmt die Sparkasse. Die Kundin obsiegte damit vollständig.

Sachverhalt

Die Kundin ist Inhaberin eines bei der Förde Sparkasse geführten Girokontos. Die Kundin erteilte ihrem Sohn eine Kontovollmacht. Die Sparkasse richtete ihm einen eigenen Online-Banking-Zugang ein, über den er zulasten des Kontos der Kundin verfügen konnte. 

Im November 2022 bemerkte der Sohn, dass zulasten des

Kontos seiner Mutter 36 Zahlungen von insgesamt € 18.873,99 eingebucht waren. Zudem waren mehrere interne Umbuchungen erfolgt. Bei den 36 Zahlungen handelt es sich um Zahlungen und Bargeldabhebungen, die mit einer digitalen Karte auf einem Smartphone in Supermärkten, Elektronikhändlern und Tankstellen in Berlin getätigt wurden. Weder die Kundin noch ihr Sohn hielten sich zu diesem Zeitpunkt in Berlin auf. Es war daher ausgeschlossen, dass sie die Zahlungen selbst vorgenommen haben könnten.

Nachdem die Kundin die Zahlungen reklamiert hatte, nahm die Förde Sparkasse zunächst pflichtgemäß eine Erstattung der Zahlungen vor. Monate später machte sie dies jedoch rückgängig und belastete das Konto wieder mit den € 18.873,99 und warf dem Sohn der Kundin vor, den Schaden grob fahrlässig verursacht zu haben. 

Sodann beauftragte die Kundin RA David Stader mit der Durchsetzung ihrer Forderung.

Förde Sparkasse zahlt freiwillig

Zunächst lehnte die Förde Sparkasse auch uns gegenüber eine Zahlung ab, sodass wir für die Kundin Klage zum Landgericht Kiel erheben mussten. Nachdem die Klage zugestellt wurde, bestellte sich zwar für die Förde Sparkasse eine Anwaltskanzlei, eine inhaltliche Auseinandersetzung erfolgte aber nicht mehr. Denn noch vor dem Ablauf der Klageerweiterungsfrist erhielt die Kundin eine vollständige Erstattung der Klageforderung nebst Anwaltskosten. Ebenso erklärte die Förde Sparkasse gegenüber dem Landgericht die Übernahme der Kosten, die ihr sodann auch durch Gerichtsbeschluss auferlegt wurden.

Ablehnungen nicht ungeprüft akzeptieren

Dieser Fall zeigt abermals, dass Kunden die oftmals reflexartig erhobenen Vorwürfe ihrer Sparkassen oder Banken einer grob fahrlässigen Schadensverursachung akzeptieren sollten. Da jeder Fall individuell zu bewerten ist, verbieten sich derart pauschale Ablehnungen von Banken und Sparkassen.


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