Online Banking Betrug; LG Zweibrücken verurteilt VR Bank zur vollen Erstattung an Mandanten (nrkr)

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Erfolg am LG Zweibrücken in einem Online-Banking Betrugsverfahren

In einem von RA Sebastian Koch am LG Zweibrücken geführten Verfahren wurde die verklagte VR Bank zur vollständigen Erstattung des dem Mandanten entstandenen Schadens verurteilt, LG Zweibrücken, Urteil vom 15.02.2023, 2 O 130/22 (nicht rechtskräftig).

Das Gericht folgte dabei der Argumentation, dass die erfolgten Verfügungen ungeachtet der Frage einer (streitigen) grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden gar nicht hätten ausgeführt werden dürfen, da sie jeweils einzeln das zwischen Bank und Kunde vereinbarte Verfügungslimit überschritten.

Zudem sei auch die bankseits behauptete Limiterhöhung mit den unmittelbar anschließenden mehrfachen hohen Überweisungen so auffällig, dass diese nicht hätten ausgeführt werden dürfen, was ein überwiegendes Mitverschulden der Bank begründe.

Damit übernimmt das LG Zweibrücken die seitens unserer Kanzlei in diversen Verfahren vorgebrachte Argumentation, dass Banken eben verpflichtet sind, bekannten Betrugsmustern auch durch adäquate Sicherungssysteme zu begegnen.

Zu den Aspekten, die ein Mitverschulden der Zahlungsdienstleister begründen können, hatten wir hier informiert.

Zu den Anspruchsgrundlagen hatten wir wiederholt hier informiert.


SALEO betreut Verfahren gegen zahlreiche Banken und Sparkassen

Aktuell betreut unsere Kanzlei mehrere hundert Verfahren im Bereich des Kreditkartenbetrugs und des Betrigs beim Online Banking gegen eine Vielzahl von Banken und Sparkassen (u.a. DKB, LBB: Postbank/Deutsche Bank, verschiedene Genossenschaftsbanken und Sparkassen). 

Mehrere Dutzend Verfahren werden inzwischen gerichtlich geführt, soweit es außergerichtlich zu keiner Lösung kommt. 


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Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

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Foto(s): @SALEO

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