Online-Banking Betrug; LKA warnt vor neuer Betrugsmasche mittels Apple oder GooglePay; Fachanwalt informiert

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Betrüger beim Online-Banking mit neuer Masche

Kriminelle sind im Bereich von Online-Banking- und Kreditkartenbetrug immer wieder mit neuen, höchst professionellen Betrugsmethoden unterwegs.

Vor einer aktuellen Methode warnt nun das Landeskriminalamt Niedersachsen.

Dabei nutzen die Täter die komfortablen und weit verbreiteten Bezahlverfahren mittels GooglePay oder ApplePay-

Die Täter hinterlegen dabei virtuelle Debitkarten, die den Girokonten der Opfer zugeordnet sind, bei eine solchen Bezahlverfahren auf den Geräten der Täter, die dann durch Verfügungen die Konten der Opfer in kürzester Zeit leeren.

Zur Durchführung dieses Betrugs werden in der Regel entweder gefälschte Emails, SMS oder Anrufe (letztere jeweils unter Vortäuschung der Nummern der eigenen Bank oder Sparkasse, sog. Call-ID-Spoofing) genutzt und den Opfern unter Verwendung perfekt gefälschter Seiten des eigenen Zahlungsdienstleisters oder plausibler Darlegungen eine TAN entlockt, die zur Registrierung der virtuellen Debitkarte genutzt wird.

Danach haben die Täter faktisch unbegrenzten Zugriff auf das Konto des Geschädigten.


Zahl der Geschädigten steigt rasant an

Bei RA Sebastian Koch. Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht melden sich in den letzten Tagen zunehmend Geschädigte, die Opfer dieser Betrugsmasche geworden sind.

Neben einer Strafanzeige ist es dann geboten, den Anspruch nach § 675u Satz 2 BGB gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu verfolgen, da die Verfügungen nicht durch den Kunden autorisiert wurden.

Ob eine grob fahrlässige Pflichtverletzung des Kunden vorliegt, die zu einem Schadensersatzanspruch der Bank in gleicher Höhe führt, ist Frage des Einzelfalls und im Detail zu prüfen.

Zu beachten ist allerdings auch, dass den Zahlungsdienstleister bei auffälligen Transaktionen eine Warn- und Hinweispflicht treffen kann. Da das Betrugsmuster  - Registrierung der virtuellen Karte für ApplePay oder GooglePay und sofortige zahlreiche hohe Verfügungen als Betrugsmuster bekannt ist und daher durch Algorithmen zu verhindern ist.

Durch fachkundige Beratung kann der Anspruch daher besser durchgesetzt werden.


Beratung sinnvoll

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch

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Foto(s): @SALEO

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