Online-Banking Betrug; Ombudsmann sieht Mitverschulden der Banken

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Fallzahlen weiter extrem hoch

Weiterhin melden sich jeden Tag neue Geschädigte von Betrug im Online-Banking und Kreditkartenbetrug bei RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Inzwischen nähert sich die Zahl der bearbeiteten oder bereits abgeschlossenen Fälle in diesem Bereich allein bei RA Koch der Marke von 1.000 und die stetig neu auftretenden Betrugsmaschen (zuletzt insbesondere über Booking.com, etsy und weiter in hohem Maße über kleinanzeigen.de) lassen auch keinen Rückgang erwarten.


Mitverschulden der Zahlungsdienstleister

Nun hat der Ombudsmann der privaten Banken in einem von RA Koch geführten Verfahren mit Vorschlag vom 30.01.2024 bereits ein grundlegendes Mitverschulden der Zahlungsdienstleister aus dem Rechtsgedanken des § 675m Abs. 2 BGB hergeleitet, wenn Zahlungsdienstleister in Kentnnis der seit seit nunmehr mehr als 18 Monaten bestehenden erheblichen Bedrohungslage weiter rein digitale Verfahren zur Wechsel von Authentifizierungsverfahren oder -geräten zulassen, ohne dies etwa postalisch abzusichern.


Hoffnung für Geschädigte

Damit können Geschädigte auch dann auf zumindest eine teilweise Haftung der Banken und Sparkassen hoffen, selbst wenn ihnen eine grob fahrlässige Pflichtverletzung vorgeworfen werden kann, was in solchen Verfahren regelmäßig heftig umstritten ist.

Insoweit kann auf die bereits erfolgten Rechtstipps von RA Koch auf dieser Plattform verwiesen werden.


Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. 

Verfahren wurden dabei gegen die DKB, die LBB, Postbank, Barclays, Hanseatic, N26, Solaris, TF Bank, Comdirect und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geführt.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

www.saleo-recht.de/kreditkartenmissbrauch

www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch

Foto(s): @SALEO

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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