Online Banking "gehackt" oder Kreditkarte missbraucht? Fachanwalt hilft!

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Betrugsversuche reissen nicht ab


Immer neue Betrugsversuche in den verschiedensten Mustern meldet aktuell die Verbraucherzentrale Bundesverbrand auf Ihrer Seite "Phishing-Radar"

Phishing-Radar

Betroffen sind letztlich die Kunden fast aller Banken und Sparkassen, zusätzlich auch Amazon und Paypal.

Dabei dienen diese Emails regelmäßig nur der Vorbereitung. Die eigentlichen Angriffe finden dann über nachgeschaltete Anrufe, SMS oder gefälschte Webseiten statt. Daher die Begriffe Smishing (SMS + Phishing) und Vishing (Voice + Phishing).

Bei den Anrufen und SMS werden dann regelmäßig die Nummern der betreffenden Zahlungsdienstleister gefälscht (Call-ID Spoofing), was den Verbrauchern den Eindruck vermittelt, es tatsächlich mit der eigenen Bank zu tun zu haben.


Autorisierungsverfahren oder -gerät werden geändert oder virtuelle Debitkarte aktiviert


Die Täter gehen dabei idR stufenweise vor und nehmen nicht unmittelbar Verfügungen vor, sondern aktivieren eine virtuelle Debitkarte für Google oder ApplePay und räumen dann das Konto ab oder ändern das Autorisierungsgerät oder -verfahren auf ein von den Tätern kontrolliertes, um das Konto dann ebenfalls zu leeren.

Empfänger sind dann immer wieder Kryptohandelsplattformen oder Zahlungsdienstleister wie Binance, CRO oder Moonpay, von wo die Zahlungen weiter transferiert und die Zahlungsströme verschleiert werden.

Bemerkenswert ist, dass etwa die DKB ganz aktuell beim Wechsel eines Autorisierungsgeräts nunmehr eine postalische Absicherung vornimmt. Sie konstatiert damit letztlich, dass die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen unzureichend waren.


Zu den Anspruchsgrundlagen in diesen Fällen, den Einwendungen der Banken und Sparkassen und dem Mitverschulden der Banken, hatten wir anderer Stelle mehrfach umfassend berichtet. Auf diese Rechtstipps wird insoweit verwiesen.


Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den erfahrensten Anwälten in diesen Bereichen mit inzwischen mehr als 500 Fällen und hat gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Er führt annähernd 100 gerichtliche Verfahren aktuell.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Wir haben in den letzten 18 Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.

Besondere Schwerpunkte bilden dabei die DKB, LBB, Postbank, Advanzia, Barclays, sowie zahlreiche Sparkassen und Volksbanken.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

www.saleo-recht.de/kreditkartenmissbrauch

www.saleo-recht.de/onlinebanking-betrug-und-missbrauch

Foto(s): @SALEO

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