Online-Scheidung & Lockdown

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Online können Sie Ihre Scheidung trotz anhaltendem Lockdown in die Wege leiten und kostengünstig abwickeln. Am Ende des Verfahrens steht auch bei der Online-Scheidung der übliche Scheidungsbeschluss des Gerichts und Sie sind geschieden. Ob das Beziehungsaus und die Scheidung wegen Corona anstehen oder ob Sie befürchten, dass sich das bereits anvisierte Verfahren aufgrund des Lockdowns verzögert – die Online-Scheidung bietet Ihnen eine sichere kontaktlose Möglichkeit, alles abzuwickeln.

Wie läuft die Online-Scheidung während des Lockdowns ab?

Trotz Lockdown und Corona-Pandemie müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. Sie müssen also das Trennungsjahr einhalten. Wenn Sie keine neue Wohnung finden oder aus anderen Gründen nicht direkt umziehen können, ist eine Trennung zunächst innerhalb der Ehewohnung möglich. Aber auch wenn Sie kurz nach der Trennung bereits getrennte Haushalte führen, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie Ihre Kinder für die geplanten Besuche nicht mehr abholen dürfen oder Ihre Kinder nicht mehr sehen können. Denn: Selbst wenn Sie als Eltern getrennt leben, gilt das Umgangsrecht für Ihre gemeinsamen Kinder trotz Kontaktbeschränkungen grundsätzlich fort.

Um Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen und auch während des restlichen Verfahrens, müssen Sie aufgrund des Anwaltszwangs anwaltlich vertreten werden. Bei der Online-Scheidung können Sie mit Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt alles per E-Mail, Telefon und per Post regeln. So bleiben Sie flexibel und sparen Zeit und Anfahrtskosten für Termine in der Kanzlei. Das Gericht wird Ihren Antrag an den Ehepartner zustellen, sobald Sie den vom Gericht anhand des vorläufigen Verfahrenswertes festgelegten Gerichtskostenvorschuss beglichen haben. Der Verfahrenswert orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Er hängt maßgeblich davon ab, worum es in Ihrem Verfahren genau geht. Je mehr Streitpunkte es bei den Scheidungsfolgen gibt, die das Gericht klären muss, desto höher ist der Verfahrenswert und desto mehr Kosten fallen an.

Sie schaffen also eine gute Basis für die Online-Scheidung, wenn Sie es schaffen, die rechtlichen Folgen mit Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner einvernehmlich zu regeln. Klären Sie Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche sowie das Sorge- und Umgangsrecht für Ihre gemeinsamen Kinder. Bei dem Versorgungsausgleich geht es darum, die während der Ehe erworbenen Anwartschaften für die Rente fair unter Ihnen aufzuteilen. Bevor das Familiengericht einen Termin für die Scheidung anberaumt, müssen Sie die Formulare für den Versorgungsausgleich ausfüllen. Liegen alle notwendigen Informationen vor, legt das Familiengericht einen Termin fest, zu dem Sie geladen werden.

Finden Gerichtstermine während Corona statt?

Als systemimmanent wird die Arbeit in den Gerichten auch während des Corona-Lockdowns fortgeführt. Die Zugangsmöglichkeiten zum Gerichtsgebäude sind eingeschränkt und die geltenden Schutzmaßnahmen sind einzuhalten. Bei der Online-Scheidung besteht allerdings die Möglichkeit der virtuellen Gerichtsverhandlung. In der Regel müssen Sie mit Ihrer Rechtsanwältin bzw. Ihrem Rechtsanwalt persönlich vor Gericht erscheinen. In bestimmten Fällen, insbesondere wenn Sie die Scheidung einvernehmlich durchführen und wenn der Gerichtssaal technisch gut ausgestattet ist, kann Ihre Anhörung virtuell erfolgen. Ist alles geklärt, kann das Gericht Ihre Scheidung beschließen. Der Scheidungsbeschluss ist direkt rechtskräftig, wenn Sie beide auf Rechtsmittel verzichten oder spätestens, wenn die Rechtsmittelfrist von einem Monat nach Zustellung verstrichen ist und keine Seite ein Rechtsmittel eingelegt hat.

Wie viel kostet eine Online-Scheidung während des Lockdowns?

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Beides orientiert sich an der Höhe des Verfahrenswertes. Dieser ist niedriger, wenn Sie die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen abwickeln. Denn für jede streitige Scheidungsfolge ist ein bestimmter Verfahrenswert vorgesehen. Dadurch fallen die Gesamtkosten bei der einvernehmlichen Scheidung in der Regel niedriger aus als bei einer streitigen Scheidung. Ferner müssen bei der einvernehmlichen Online-Scheidung nicht beide Ehepartner anwaltlich vertreten werden. Wenn Sie den Scheidungsantrag einreichen möchten, benötigen nur Sie eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt. Der andere Ehepartner muss lediglich zustimmen und muss dafür nicht anwaltlich vertreten werden. So sparen Sie für die Scheidung die Kosten für einen zweiten Anwalt.

Wer dennoch aufgrund von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder anderen finanziellen Belastungen die Scheidung nicht alleine finanzieren kann, hat die Möglichkeit staatliche Verfahrenskostenhilfe (kurz: VKH) zu beantragen. Ihre Anwältin bzw. Ihr Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die dafür notwendigen Unterlagen auszufüllen. Wird Ihnen VKH bewilligt, müssen Sie je nach Einkommen keine Gerichtskosten oder sogar die Gerichts- und Anwaltskosten nicht selber zahlen.

Wie erreichen wir während des Lockdowns eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Online-Scheidung hat nicht nur, jedoch besonders während des Lockdowns, viele Vorteile. Für viele Paare ist es dennoch schwierig, Differenzen zu überwinden und gemeinsam eine Lösung zu finden. Wer grundsätzlich kompromissbereit ist, kann womöglich im Rahmen einer Online-Mediation eine Vereinbarung erarbeiten. Dann kann Ihnen eine neutrale dritte Person zu einer fairen Lösung für die gesamte Familie verhelfen – alles virtuell und kontaktlos, passend zur Online-Scheidung.

Wie gehe ich vor, wenn ich mich online scheiden lassen möchte?

Die einvernehmliche Scheidung ist die ideale Grundlage für die Online-Scheidung. Sie ist aber auch in Fällen möglich, in denen dies nicht oder nur teilweise möglich ist. Am besten lassen Sie sich für eine maßgeschneiderte Lösung individuell anwaltlich beraten.

Wenn Sie erwägen, Ihre Scheidung online abzuwickeln oder offene Fragen klären möchten, können Sie mich gerne jederzeit kontaktieren. Ihr Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.


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