Online-Scheidung

  • 1 Minuten Lesezeit

Hört man den Begriff Online-Scheidung, denkt man natürlich zuerst, man könne sich auch den Weg zum Gericht sparen. Dem ist jedoch nicht so.  Auch bei der Online-Scheidung müssen die Beteiligten in der Regel persönlich vor dem zuständigen Familiengericht erscheinen (bis auf wenige Ausnahmen). Denn ein gerichtliches Verfahren ist stets durchzuführen.

Es ist lediglich so, dass man sich den persönlichen Gang zum Anwalt sparen kann und seine Unterlagen sowie sämtliche Informationen online beim Anwalt einreichen kann.

Auch wenn das Internet immer präsenter wird in der heutigen Zeit, so bevorzugen es viele Menschen immer noch, den Anwalt, der schließlich ihre Interessen sachgerecht vertreten soll, persönlich kennen zulernen.

Ich lerne meine Mandanten ebenfalls gerne persönlich kennen. Ein richtiger Besprechungstermin von Angesicht zu Angesicht schafft meines Erachtens eine bessere Vertrauensbasis und eine offenere Kommunikation.

Wer jedoch wenig oder keine Zeit hat, um persönlich zum Anwalt zu gehen oder gar im Ausland wohnt, jedoch vor einem deutschen Gericht geschieden werden muss, für den kann eine Online-Scheidung durchaus eine gute Alternative darstellen.

Die Kosten sind in der Regel dieselben (es sei denn, Sie schließen eine Vergütungsvereinbarung mit Ihrem Rechtsanwalt). Denn ob online oder klassisch, sofern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet erhält der Online-Anwalt dieselben Gebühren, wie der Anwalt vor Ort.

In beiden Fällen kann man sich jedoch einen zweiten Anwalt sparen, sofern die Scheidung einvernehmlich ist und es keine streitigen Themen mehr gibt, also nichts weiter unter den Beteiligten geregelt werden muss, sondern lediglich die Ehescheidung ausgesprochen werden und kein Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder Rechtsmittel erklärt werden soll.

Andernfalls wird auch bei der Online-Scheidung jeweils ein Anwalt für jeden Beteiligten benötigt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Madlen Stephan-Malak

Beiträge zum Thema