Onlinehandel gründen: Wie startet man erfolgreich mit einem Onlineshop?

  • 1 Minuten Lesezeit

So starten Sie von Anfang an mit einem Onlineshop richtig

Seit nunmehr fast (am 16.05.2021 ist es soweit) 15 Jahren betreue ich Händler rund um Ihren Onlinehandel. Ich habe schon tausende Onlineshops gesehen, überprüft und rechtlich abgesichert. Meiner Meinung nach muss ein guter Onlineshop folgende Kriterien erfüllen:

 

  • Er muss übersichtlich sein. Der Kunde muss sich sofort zurecht finden. 
  • Ein Onlineshop muss natürlich ansprechend gestaltet sein. Präsentieren Sie Ihre Produkte mit hochauflösenden guten Produktbildern und ansprechenden Produktbeschreibungen.
  • Ganz wichtig ist eine einfache Handhabung, d.h. die Produktauswahl und vor allem die Bestellabwicklung müssen einfach vorzunehmen sein. Ihre Kunden müssen sich von Anfang in Ihrem Onlineshop wohl fühlen und Ihren Einkauf gern vornehmen. 

 

Die Basis muss stimmen

Ein rechtssicherer Onlineshop ist die Basis für einen erfolgreichen Onlinehandel.

Ein Onlineshop muss alle notwendigen rechtlichen Kriterien erfüllen, wie z.B.

  • Preisangaben (Grundpreise)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular
  • Hinweis zur OS-Plattform
  • rechtssichere Bestellabwicklung
  • DSGVO konforme Datenschutzerklärung
  • etc.


Das ist ganz besonders wichtig, damit Sie keine Abmahnung befürchten müssen.


Urheberrechte beachten

Wenn Sie Bildmaterial verwenden möchten, dass Sie nicht selbst erstellt haben, dann müssen Sie unbedingt die Urheberrechte beachten. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag:

Copyright Bilder bei Adobe Stock: Muss der Urheber genannt werden?


eigene, gute Produktbeschreibungen erstellen

Übernehmen Sie nicht ungefragt die Produktbeschreibungen von Mitbewerbern! Es könnte Ihnen sonst eine Abmahnung drohen. Auch Produktbeschreibungen können urheberrechtlich geschützt sein! Textklau kann sich zur Kostenfalle entwickeln.


Lassen Sie sich von den rechtlichen Anforderungen an einen Onlinehandel nicht abschrecken. Ich helfe Ihnen gern dabei.


Sie haben Fragen?

Melden Sie sich doch einfach bei mir.


Ihr
Rechtsanwalt Andreas Gerstel
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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