Onlineshop und Abmahnung Teil 1: Irreführende Werbung

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Es gibt im Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie z.B. dem Heilmittelwerbegesetz, dem Elektrogesetz oder dem Jugendschutzgesetz viele Vorschriften, die bei einem Warenvertrieb über einen Onlineshop oder Amazon, eBay & Co. beachtet werden müssen. Verbände oder Mitbewerber ahnden Verstöße im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung. Diese ist in der Regel sehr teuer für Sie. Es gibt einige „Klassiker“, welche immer wieder Gegenstand von Abmahnungen sind, so dass man diesbezüglich besonders sorgfältig auf die Vermeidung von Verstößen achten sollte.

1. Abmahnungsgrund: Irreführende Werbung

Zu den häufigsten Abmahngründen gehört der Vorwurf der irreführenden Werbung. Eine Irreführung liegt vor, wenn eine Werbung unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über bestimmte Umstände enthält, wie z.B. über die Identität des Unternehmers oder wesentliche Merkmale der Ware (§ 5 UWG). Grundsätzlich darf über keinen Umstand in die Irre geführt werden, der für eine Entscheidung des potentiellen Kunden, eine Ware oder Dienstleistung zu erwerben, eine Rolle spielen könnte. Dabei ist es unerheblich, ob die irreführende Angabe vorsätzlich oder versehentlich in die Werbung aufgenommen wurde.

Fälle der irreführenden Werbung können z.B. sein: Wirksamkeitsangaben für Arznei- oder Nahrungsergänzungsmittel ohne wissenschaftlichen Nachweis, unzutreffende Spitzenstellungswerbung oder Herausstellung von Selbstverständlichkeiten.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir helfen bundesweit. Dabei sind die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und wir haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern  auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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