Onlineshop und Abmahnung Teil 2: Fehlerhafte Preisangaben

  • 2 Minuten Lesezeit

Es gibt im Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten, wie z. B. dem Arzneimittelgesetz, dem Batteriegesetz oder der Preisangabenverordnung, viele Vorschriften, die bei einem Warenvertrieb über einen Onlineshop oder Amazon, eBay & Co. beachtet werden müssen. Verbände oder Mitbewerber ahnden Verstöße im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung. Diese ist in der Regel sehr teuer für Sie. Es gibt einige „Klassiker“, welche immer wieder Gegenstand von Abmahnungen sind, sodass man diesbezüglich besonders sorgfältig auf die Vermeidung von Verstößen achten sollte.

1. Abmahnungsgrund: Fehlerhafte Preisangaben

Die Werbung unter Angabe von Preisen ist durch die Preisangabenverordnung (PAngV) reglementiert. Preise müssen grundsätzlich korrekt (Preiswahrheit) und vollständig inkl. aller Bestandteile (Preisklarheit) angegeben werden. Häufige Abmahngründe sind falsche oder fehlende Angaben des Preises oder auch des Grundpreises bei Waren, die nach Maß, Gewicht oder Volumen verkauft werden sowie obligatorische Zusatzkosten, die nicht im angegebenen Preis enthalten sind, obwohl sie es sein müssten.

Auch irreführende Preiswerbung ist ein häufiger Abmahngrund. Eine solche liegt z. B. vor, wenn mit Preisreduzierungen geworben wird, obwohl der angebliche frühere höhere Preis nie verlangt wurde (sog. Mondpreis) oder wenn Angaben, wie eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, nicht zutreffend sind. Allgemein sollte bei Preisvergleichen immer großes Gewicht auf Genauigkeit gelegt werden.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

In diesem Fall kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir helfen bundesweit. Dabei sind die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern darüber hinaus auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm

Beiträge zum Thema