Onlineshop und Abmahnung Teil 3: Werbung mit Testergebnissen

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Es gibt im Wettbewerbsrecht und seinen zahlreichen Nebengebieten, wie z. B. dem Lebensmittelrecht, der Textilkennzeichnungs- oder der Energiekennzeichnungsverordnung viele Vorschriften, die bei einem Warenvertrieb über einen Onlineshop oder eine Plattform, wie Amazon, eBay & Co., beachtet werden müssen. Verbände oder Mitbewerber ahnden Verstöße mit einer kostenpflichtigen Abmahnung. Diese kann sehr hohe Kosten verursachen. Es gibt einige „Klassiker“, welche immer wieder Gegenstand von Abmahnungen sind, sodass man diesbezüglich besonders sorgfältig auf die Vermeidung von Verstößen achten sollte.

1. Abmahnungsgrund: Werbung mit Testergebnissen

Die Werbung mit Testergebnissen oder Auszeichnungen gleich welcher Art für ein Produkt ist ebenso beliebt wie abmahngefährdet. Ist das Testergebnis z. B. nicht aktuell, nicht nachvollziehbar, zu stark verkürzt oder lässt es das durchführende Institut nicht erkennen, kann es schnell als irreführend und damit wettbewerbswidrig eingestuft werden. Das gilt z. B. für die Werbung mit einem Prüfergebnis der Stiftung Warentest, einem TÜV-Siegel oder DEKRA-Siegel oder einer sonstigen Auszeichnung.

Aus diesem Grund ist bei einer solchen Werbung größtmögliche Klarheit zu wahren. Der Verbraucher muss nachvollziehen können, woher das Testergebnis stammt und in welchem Kontext es steht. Daher ist die korrekte Quellenangabe unerlässlich. Bei Zeitschriften, die mehrfach im Jahr erscheinen, ist der Erscheinungsmonat der Ausgabe, ggf. auch die Seite der betreffenden Zeitschrift anzugeben. Auch im Übrigen sollten genaue Informationen geliefert werden (Bezieht sich das Testergebnis auf die gesamte Ware oder nur auf einen Bestandteil?/Welche Institution hat den Test durchgeführt (privat/öffentlich)?/Ist der „Testsieger“ wirklich alleiniger Erster?).

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir helfen bundesweit. Dabei sind die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung für Sie kostenlos. Alle unsere Rechtsanwälte sind ausnahmslos Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen, wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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