Onlineshop und Abmahnung Teil 5: Anbieterkennzeichnung / Impressum

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Es gibt im Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten wie z.B. dem Heilmittelwerbegesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Telemediengesetz eine Reihe von Vorschriften, die bei einem Warenvertrieb über einen Onlineshop oder eine Internethandelsplattform wie Amazon, eBay & Co. beachtet werden müssen. Wettbewerbs- und Verbraucherverbände oder Mitbewerber ahnden Verstöße im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung. Diese kann unter Umständen sehr teuer für Sie werden. Es gibt einige „Klassiker“, welche immer wieder Gegenstand von Abmahnungen in allen Branchen sind, sodass diesbezüglich besonders sorgfältig auf die Vermeidung von Verstößen geachtet werden sollte.

1. Abmahnungsgrund: fehlerhaftes Impressum

Jeder im Internet gewerblich Tätige muss eine Anbieterkennzeichnung („Impressum“) für sein Angebot vorhalten. Das Impressum muss vollständig und richtig sein. Zum genauen Inhalt der Anbieterkennzeichnung macht das Telemediengesetz (TMG) genaue Vorgaben. Das Fehlen von Pflichtangaben wird in der Rechtsprechung mit überwiegender Mehrheit als Wettbewerbsverstoß – und nicht etwa als Bagatelle – betrachtet, sodass eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Anbieterkennzeichnung bevorzugt zum Gegenstand von Abmahnungen erhoben wird. Vielen Onlinehändlern ist in diesem Zusammenhang beispielsweise nicht bekannt, dass das Impressum bei speziell reglementierten Berufen auch Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde enthalten muss

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Dann kontaktieren Sie uns gerne per Telefon oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir können Ihnen bundesweit zur Seite stehen. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte. Wir haben in über 10 Jahren eine Vielzahl an wettbewerbsrechtlichen Verfahren geführt.

3. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern außerdem auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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