Onlineshop und Abmahnung Teil 6: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Es gibt im Wettbewerbsrecht und seinen Nebengebieten, wie z. B. der Preisangabenverordnung oder einigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), viele Vorschriften, die bei einem Warenvertrieb über einen Onlineshop oder eine Handelsplattform, wie Amazon, eBay & Co., beachtet werden müssen. Verbände oder Mitbewerber ahnden Verstöße im Wege einer kostenpflichtigen Abmahnung, die sehr teuer für Sie werden kann. Es gibt einige „Klassiker“, welche immer wieder Gegenstand von Abmahnungen sind, sodass man diesbezüglich besonders sorgfältig auf die Vermeidung von Verstößen achten sollte.

1. Abmahnungsgrund: fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fast jeder Onlinehändler verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, manchmal auch, ohne dass es ihm bewusst ist. Über eine Internetpräsenz verstreut aufzufindende, einzelne Vorgaben (Sätze) zu Versandmodalitäten, Rückgaben etc. können Allgemeine Geschäftsbedingungen sein, auch wenn sie nicht ausdrücklich so benannt werden.

Seit einigen Jahren ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass gemäß der §§ 307 bis 309 BGB unwirksame AGB-Klauseln gleichzeitig auch wettbewerbswidrig sein können und daher sowohl von Verbänden als auch von Mitbewerbern abmahnbar sind. Dies gilt vor allem für Klauseln, welche Verbraucher unangemessen benachteiligen. Dabei kann es sich z. B. um Bestimmungen zu Lieferfristen, Gewährleistung oder angeblichen Rügepflichten handeln.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit für Sie da. Dabei sind die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung für Sie kostenlos.

3. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern darüber hinaus auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Internethandelsplattformen, wie Amazon oder eBay. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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