Onlineshop und Abmahnung Teil 7: Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV)

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Bei einem Warenvertrieb über einen Onlineshop oder eine Handelsplattform wie Amazon, eBay & Co. müssen eine Vielzahl von Vorschriften aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts beachtet werden, um rechtskonform zu handeln und teure Abmahnungen und/oder gerichtliche Verfahren möglichst zu vermeiden. 

Einige Bereiche sind besonders beliebt bei Abmahnern und werden – weil Verstöße in diesen Bereichen häufig vorkommen – immer wieder Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Verfahren. Diesbezüglich sollte man besonders sorgfältig auf die Vermeidung von Verstößen achten.

1. Abmahnungsgrund: fehlerhafte Angaben zur Energiekennzeichnung 

Gemäß der EnVKV (Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen) sind eine Reihe von Haushaltsgeräten von Kennzeichnungspflichten betroffen. Dies sind: Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsbacköfen, Fernsehgeräte, Luftkonditionierer, Haushaltswäschetrockner, elektrische Lampen und Leuchten, Staubsauger, Raumheizgeräte (und ähnliche), Warmwasserbereiter und -speicher.

Bezüglich dieser Geräte muss eine korrekte Kennzeichnung auch bereits im Onlineshop oder auf der von Ihnen genutzten Handelsplattform angegeben werden. Dies gilt allerdings nicht für gebrauchte Geräte.

Neben der Energieeffizienzklasse sind weitere Angaben Pflicht. Grundsätzlich empfiehlt sich, das komplette Energiekennzeichnungs-Etikett sowie das Produktdatenblatt für das jeweilige Gerät für den Verbraucher gut sicht- und auffindbar elektronisch vorzuhalten. Zu den genauen Voraussetzungen für eine vollständige Kennzeichnung beraten wir Sie gern.

2. Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten?

Oder befinden Sie sich bereits in einem gerichtlichen Verfahren? Sollte dies der Fall sein, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir arbeiten bundesweit für Sie. Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos.

3. Warum wir?

Das Wettbewerbsrecht mit seinen Nebengebieten gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben bereits über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sind auch versiert darin, Ihren Onlineshop abzusichern oder Ihnen bei der rechtskonformen Ausgestaltung Ihres Auftritts auf einer Handelsplattform zu helfen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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