„Operation Aderlass“- Angeklagter Arzt im Prozess um Blutdoping verurteilt

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Wegen Dopings wurde der Angeklagte Mediziner Mark S. zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Landgericht München hatte den Angeklagten in 24 Fällen schuldig gesprochen. Der Arzt und vier seiner Helfer  - welche ebenfalls schuldig gesprochen wurden - hatten Athleten jahrelang beim Eigenblut-Doping unterstützt.

Das Gericht sah die Taten als erwiesen an. Die Angeklagten haben nach dem Urteil mehrere Winter- und Radsportler über Jahre hinweg Blutdoping verabreicht. Ein weiterer Fall war der einer österreichischen Mountainbikerin. Hier wurden die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil sie der Sportlerin ein nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassenes Präparat verabreicht haben.

Der Hauptangeklagte hatte im vergangenen Jahr von seinen Anwälten ein umfassendes Geständnis verlesen lassen, in welchem er Manipulationen seit 2012 eingeräumt hat. Er habe dabei nicht an das Geld gedacht, sondern kostendeckend gearbeitet.

Gegen die Urteile gegen den Hauptangeklagten und seine Helfer sind Rechtsmittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung vor dem Landgericht München war seit Jahren der größte Doping-Prozess. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten im Januar 2019 nach der ARD-Dokumentation „Die Gier nach Gold“ und Aussagen des österreichischen Langläufers Johannes Dürr begonnen.

Ihr Rechtsanwalt

Christian Keßler

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