Opfer einer Straftat - Welche Rechte habe ich?

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Als Geschädigter einer Straftat sieht man sich häufig mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert: Was muss ich jetzt tun? Wie verhalte ich mich richtig und vor allem, wie geht es jetzt überhaupt weiter? 


In der Praxis bisweilen belächelt, so stellt die Opfer-/Geschädigtenvertretung doch einen wichtigen Bestandteil in der strafrechtlichen Anwaltspraxis dar. 

Die Erfahrung in Erstberatungsgesprächen zeigt, dass die meisten Geschädigten nicht wissen, welche Rechte sie haben und häufig nicht tätig werden, weil „das ja eh nichts bringen würde“. 

Dieser Beitrag soll Betroffenen zumindest einen groben Überblick über die ihnen zustehenden Rechte geben und insbesondere die - häufig unberechtigte - Angst vor unüberwindbaren Anwaltskosten nehmen. 

Allgemeine zivilrechtliche Ansprüche:

Einer der häufigsten Gründe, als Opfer einer Straftat einen Rechtsanwalt aufzusuchen, ist die beabsichtigte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere  von Schmerzensgeld. 

Ein beauftragter Anwalt hat die Möglichkeit, Einsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte zu beantragen und kann dadurch gezielt die erforderlichen Informationen einholen, um ein für den konkreten Fall angemessenes Schmerzensgeld einzufordern. 

Dies kann entweder vor einem Zivilgericht, in einem vom Strafrecht losgelösten Verfahren,  oder - in geeigneten Fällen - auch innerhalb des Strafprozesses geschehen.

Familienrechtliche Ansprüche: 

Da sich ein Großteil der Gewalt- und Sexualdelikte innerhalb der Familie  bzw. zwischen sich bereits vor der Tat bekannten Personen ereignet, können sich schnell auch familienrechtliche Fragestellungen ergeben. 

Seien es erforderliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz (beispielsweise ein Kontaktverbot gegen den Beschuldigten) oder notwendige Regelungen im Zusammenhang mit Kindern sorge- oder umgangsrechtlicher Natur - die Schnittmenge zwischen Straf- und Familienrecht  kann im Einzelfall durchaus beachtlich sein.

Sozialrechtliche Ansprüche:

Auch Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz sind eine Möglichkeit für Betroffene, einen finanziellen Ausgleich für die erlittene Tat zu erhalten. Das Opferentschädigungsgesetz bildet einen Bestandteil des Sozialrechts, wobei eine Anwendung in der Praxis oft langwierig, mühsam und daher nur in Ausnahmefällen zu empfehlen ist.

Ferner gibt es spezielle Opferentschädigungsfonds, etwa für Betroffene, welche Schäden aus einem Kraftfahrzeugunfall erlitten haben.

Rechte als Beteiligter am Strafverfahren: 

Für die Geschädigten am interessantesten ist meist die Verfolgung des strafrechtlichen Verfahrens gegen den Beschuldigten. Verständlicherweise steht der Wunsch nach einer angemessenen Bestrafung des potentiellen Täters an oberster Stelle. 

Das Strafprozessrecht kennt zahlreiche Möglichkeiten für Opfer einer Straftat, sich aktiver an dem Verfahren zu beteiligen. 

So bietet es etwa im Rahmen einer Nebenklage die Möglichkeit, sich dem Verfahren als weiterer Beteiligter anzuschließen und berechtigt unter anderem zur Teilnahme an der Hauptverhandlung und zum Schlussvortrag (Plädoyer).

Welche Kosten fallen an? 

Im Rahmen einer Erstberatung muss selbstverständlich auch die Vergütungsfrage transparent geklärt werden. 

Häufig besteht die Sorge der Geschädigten, mit immensen Kosten konfrontiert zu werden. 

In vielen Konstellationen kommt jedoch die Beiordnung eines Rechtsanwalts in Betracht,  mit der Folge, dass dieser auf Kosten der Staatskasse tätig wird und somit gar keine Kosten für die Betroffenen anfallen! 

Hilfsorganisationen sollten für Geschädigte stets die erste Anlaufstelle sein. 

Der Weiße Ring etwa übernimmt die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung, sodass sich der Betroffene kostenlos bei einem Rechtsanwalt beraten lassen kann und eine Einschätzung erhält, welches Vorgehen gemessen an seinen persönlichen Zielen und den Umständen des Einzelfalles den größten Erfolg verspricht. 


Opfern einer Straftat ist dringend zu empfehlen,  so früh wie möglich - schon aus dem Prinzip der Waffengleichheit - anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Insbesondere die teils unübersichtlichen strafprozessualen Regelungen sind für den juristischen Laien kaum verständlich und führen dazu, dass sich Geschädigte oft überfordert und alleine gelassen fühlen .  

Ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt sowohl die Rechte des Geschädigten, als auch die des Beschuldigten und kann frei von Emotionen und mit der erforderlichen „gesunden Distanz“ zum Fall kompetent die Interessen des Geschädigten vertreten. 

Gerade auch ein Gespür dafür, mit welcher Verteidigungsstrategie zu rechnen sein wird, ist dabei für eine mandatsgerechte Bearbeitung hilfreich. 

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/hammer-gerechtigkeit-richter-7499911/

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