Ordnungsgeld wegen Verweigerung des Umgangs mit dem Kind – Problem der Eltern-Kind-Entfremdung in Polen

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Leider ist das Phänomen der Eltern-Kind-Entfremdung in Polen, d. h. Situationen, in denen der Umgang eines Elternteils mit dem Kind erschwert oder verweigert wird, keine Seltenheit. Es ist notwendig geworden, Instrumente einzuführen, die den Eltern, die nicht mit dem Kind zusammenleben, ermöglichen, ihr Umgangsrecht durchzusetzen, wenn der Kontakt zwischen einem Elternteil und seinem Kind durch den anderen Elternteil absichtlich verweigert wird.

Es wurde daher beschlossen, einen finanziellen Druck auszuüben, d. h. ein Ordnungsgeld gegen diese Eltern zu verhängen, die entweder den Umgang mit dem Kind verweigern oder die Umgangspflicht durch Nichterscheinen nicht wahrnehmen.


Wie wird das Ordnungsgeld verhängt?

Es ist wichtig zu beachten, dass das Ordnungsgeld nicht verhängt werden darf, wenn die Eltern die Art des Umgangs im Rahmen der sog. „elterlichen Einigung“ selbst bestimmt haben. Haben die Eltern keine Vereinbarungen in diesem Bereich getroffen, wird der Umgang mit dem Kind wie folgt geregelt:


  1. durch einen gerichtlichen Beschluss, der den Umgang auf eine bestimmte Art und Weise und zu bestimmten Terminen festlegt sowie vollstreckbar ist,
  2. durch einen vor einem Mediator abgeschlossenen Vergleich, der anschließend vom Gericht genehmigt wird,
  3. durch einen vor Gericht abgeschlossenen Vergleich.

Die gerichtliche Entscheidung sollte rechtskräftig und vollstreckbar sein. Sie sollte die Termine des Umgangs und den Ort festlegen, an dem der Kontakt stattfinden soll. Es kann dann auch deutlich festgestellt werden, ob der Umgang im Einklang mit dem gerichtlichen Beschluss oder dem Vergleich erfolgte. 

Es ist darauf hinzuweisen, dass das Ordnungsgeld nicht nur gegen den Elternteil verhängt werden kann, der dem Kind das Recht auf Umgang verweigert, sondern auch gegen diesen Elternteil, der der Umgangspflicht nicht nachkommt, d. h. beispielsweise zum Treffen mit dem Kind nicht erscheint. Dabei ist zu betonen, dass der Umgang zwischen dem Elternteil und dem Kind nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht ist.


Das Verfahren zur Ordnungsgeldverhängung besteht aus zwei Etappen. Zunächst muss ein Antrag auf Androhung des Ordnungsgeldes wegen Nichteinhaltung der Umgangsregelung eingereicht werden. Das soll als Warnung für den Elternteil gelten, der den Umgang verweigert oder ihn nicht durchführt. Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin sollte nachweisen, dass ein Verstoß gegen die Umgangsregelung vorliegt bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Es ist jedoch erforderlich, einige konkrete Gründe anzugeben, die das rechtfertigen. Diese Gründe sollten objektiver Natur sein, weil eine rein subjektive, nicht begründete Überzeugung nicht ausreichend ist.

Wenn das Gericht es für notwendig erachtet, fängt es mit der Androhung der Zahlung eines bestimmten Betrags durch eine der Parteien an. Erst in der zweiten Etappe des Verfahrens wird das Ordnungsgeld verhängt. Das geschieht, wenn einer der Elternteile die Umgangsregelung weiterhin nicht einhält und den Umgang erschwert oder die Umgangspflicht nicht wahrnimmt. Das Gericht prüft dann die Umstände des Einzelfalls, um festzustellen, ob gegen die Umgangsregelung tatsächlich verstoßen wird.


Wie hoch kann das Ordnungsgeld in Polen sein?

Es wurden weder konkrete Sätze noch eine Höchst- bzw. Mindestgrenze festgelegt. Das liegt ganz im Ermessen des Gerichts, das die Umstände des Einzelfalls sowie die Finanz- und Lebenssituation der Person, der das Ordnungsgeld droht, berücksichtigen sollte. Das Gericht wird zweifellos unterschiedlich vorgehen, je nachdem, ob es sich um eine wohlhabende Person handelt oder um eine Person, die „von der Hand in den Mund lebt“. Das Ordnungsgeld soll eine gewisse Belastung darstellen, darf aber gleichzeitig die zahlungspflichtige Person nicht in den Ruin treiben, insbesondere dann nicht, wenn sie selbst im Fall der Zwangsvollstreckung nicht in der Lage wäre, das Ordnungsgeld zu zahlen. In diesem Fall hätte es keinen Sinn. Das Ordnungsgeld kann 100 PLN, 200 PLN oder in manchen Fällen sogar 1000 PLN betragen.


Fazit

Es gibt keine perfekte Lösung, um die Beziehungen zwischen Kindern und getrennt lebenden Eltern gut zu regeln, da die Einstellung der Eltern selbst der wichtigste Faktor ist. Die Verhängung des Ordnungsgeldes wegen Verweigerung des Umgangs oder Nichterfüllung der Umgangspflicht scheint hier eine vernünftige Lösung zu sein, auch wenn sie einige Nachteile hat.


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