Änderung der Daten im Unternehmerregister des Polnischen Gerichtsregisters über E-Systeme - wie soll ich vorgehen?

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Die Änderung der im Unternehmerregister des Polnischen Gerichtsregisters („KRS-Register“) eingetragenen Daten ist erforderlich, wenn ein Unternehmer wesentliche Änderungen an seinem Unternehmen vornimmt, z. B. Änderung des Namens, des Sitzes, der Rechtsform oder der Geschäftsführung. Die Eintragung korrekter und aktueller Informationen in das Register ist besonders wichtig für das ordnungsgemäße Funktionieren des Unternehmens und für die Gewährleistung vollständiger Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Kunden und staatlichen Behörden.

Die korrekte Eintragung von Änderungen in das KRS-Register kann für Ihr Unternehmen erhebliche Folgen haben. Sind die Daten ungültig oder unrichtig, kann das zu rechtlichen Problemen, zum Verlust des Vertrauens von Geschäftspartnern oder zu finanziellen Sanktionen führen. Daher sollten Sie sich über das Verfahren und die Anforderungen für die Änderung von den im KRS-Unternehmerregister eingetragenen Daten informieren, um einen reibungslosen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und worauf Sie bei Eintragung von Änderungen besonders achten sollten.


Wie reiche ich den Antrag auf Eintragung von Änderungen ein?

Seit dem 1. Juli 2021 ist die Einreichung des Antrags auf Eintragung in das Polnische Gerichtsregister („KRS-Register“) nur in elektronischer Form möglich. Die Registergerichte bearbeiten keine in Papierform eingereichten Anträge mehr.


Es ist darauf hinzuweisen, dass die Einführung des elektronischen Eintragungsverfahrens damit gleichbedeutend ist, dass sämtliche Schreiben, die der Unternehmer an das Gericht richtet, und alle Schreiben, die das Gericht an den Unternehmer sendet, über ein Informations- und Kommunikationssystem zugestellt werden. Das bedeutet, dass es nicht möglich ist, auf die elektronische Zustellung zu verzichten. Alle Mitteilungen, Dokumente und Bescheide werden auf elektronischem Wege übermittelt, was für die Gewährleistung der laufenden und effektiven Kommunikation zwischen dem Unternehmer und dem Registergericht wichtig ist.


Wo kann ich den Antrag einreichen?

Je nach den Umständen ist der Antrag auf Eintragung von Änderungen über ein entsprechendes System einzureichen. Es gibt zwei Möglichkeiten:


  • über das Gerichtsregisterportal (poln. Portal Rejestrów Sądowych „PRS“): Wenn der Gesellschaftsvertrag oder die Gründungsurkunde vor einem Notar abgeschlossen wurde, muss der Antrag auf Eintragung von Änderungen über das Gerichtsregisterportal eingereicht werden. In diesem Fall erfolgt das Anmeldeverfahren auf elektronischem Wege über eine spezielle für diesen Zweck vorgesehene Plattform, die vom Gerichtsregisterportal bereitgestellt wird;
  • im Informations- und Kommunikationssystem S24: Wenn der Gesellschaftsvertrag auf einem im S24-System bereitgestellten Vertragsmuster abgeschlossen wurde, kann der Antrag auf Eintragung von Änderungen über das S24-System eingereicht werden. Diese Methode gilt nur für diese Gesellschaften, deren Eintragung über das S24-System erfolgte und der Vertrag auf einem speziellen, in diesem System bereitgestellten Vertragsmuster verfasst wurde.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Eintragung nicht über das S24-System ändern können, wenn Ihre Gesellschaft auf traditionelle Art und Weise, d. h. entweder in Papierform oder über das PRS-System, eingetragen wurde. Auch wenn für ein über das S24-System eingetragenes Unternehmen bereits Änderungen in Papierform oder über das PRS-Portal vorgenommen wurden, dürfen Sie die Änderung der Eintragung nicht über das S24-System beantragen.


Wer kann den Antrag stellen?

Den Antrag auf Eintragung von Änderungen ins KRS-System dürfen nur folgende Personen unterschreiben:

  • Personen, die zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, oder
  • ein/e Bevollmächtigte(r) (Rechtsanwalt oder Rechtsberater), der/die von den vertretungsberechtigten Personen bestellt wurde.

Brauchen Sie anwaltliche Unterstützung bei der Eintragung von Änderungen, die Sie an Ihrem Unternehmen vorgenommen haben, nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin der Beratung. Sie können mir auch jederzeit eine Bitte um Rückruf zukommen lassen. Schicken Sie mir einfach Ihre Telefonnummer per E-Mail und nennen Sie bitte Ihren Wunschtermin für den Rückruf. 

Wollen Sie den Text auch auf Polnisch lesen, besuchen Sie unseren Blog:

Zmiana danych w rejestrze przedsiębiorców KRS - jak to zrobić? | Adwokaci i radcy prawni Nowosielski i Partnerzy (ng.gda.pl)


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