Panama schafft eine neue Gesellschaftsform für Start-Ups und Neugründungen

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Am 3. Dezember 2020 kündigte der Präsident Panamas die Gründung einer neuen Art von Gesellschaft namens “Start-Up Company" an, um Start-Ups in Panama zu fördern, die Gründungen von Unternehmen zu erleichtern und gleichzeitig steuerliche Anreize für Neugründungen zu schaffen. 

Wie kann ich ein neue Start-Up Company in Panama gründen? 

Zwei bis fünf natürliche Personen, egal welcher Nationalität, können in Panama eine Start-Up Company gründen. Die Zeichner der Gründungsurkunde sind gleichzeitig die Gesellschafter und damit die Endbegünstigten der Gesellschaft. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen in Panama werden diese Informationen öffentlich zugänglich sein. Um jedoch den Missbrauch der Vorteile und Anreize für diese Art von Gesellschaft zu vermeiden, ist es nicht möglich, dass eine Person die schon Partner einer Start-Up Company ist, Partner in einer anderen Start-Up Company sein kann. 

Die neuen Start-Up Companies sind den Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Spanien ähnlich. Die wirtschaftliche Haftung jedes Gesellschafters für die von der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen wird auf die Höhe der von ihm geleisteten oder versprochenen Beteiligung beschränkt. Das Mindestkapital der Gesellschaft beträgt 500 US-Dollar und kann von den Partnern in Geld, Waren oder Dienstleistungen eingebracht werden. 

Es ist auch möglich, eine bereits bestehende Gesellschaft (solange diese nicht älter als drei Jahre ist) in eine Start-Up Company umzuwandeln, und so die Vorteile und Anreize dieser neuen Gesellschaftsform zu nutzen. 

Strukturierung einer Start-Up Company

Wie bei spanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird es auch bei den Start-Up Companies mindestens einen Administrator geben. Der Administrator muss immer einer der Gesellschafter sein und kann alle Verträge und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft abschließen oder ausführen.

Ein interessantes Detail ist, dass die neuen Start-Up Companies keinen ortsansässigen Vertreter (“Resident Agent”) benötigen. Alle Gesellschaften und Stiftungen in Panama müssen einen registrierten ortsansässigen Vertreter haben (einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Anwaltskanzlei in Panama, der als Kontaktperson zwischen der Gesellschaft und den nationalen Behörden fungiert). Im Falle der Start-Up Companies ist die Ernennung eines Resident Agent optional. Wenn die Start-Up Company keinen Resident Agent ernennt, muss der Administrator als gesetzlicher Vertreter und Kontaktperson für die Behörden bestimmt werden. Darüber hinaus müssen der Firmensitz und die physische Adresse, wo sich die Büros der Start-Up Company befinden werden, registriert werden. 

Was sind die Vorteile und Anreize für die neuen Start-Up Companies

Start-Up Companies sind während der ersten zwei (2) Jahre ihrer Tätigkeit von der Zahlung der Einkommenssteuer befreit. Darüber hinaus müssen sie die jährliche steuerliche Abgabe (“Tasa Única”) nicht zahlen und werden von der Verwendung einer Registrierkasse befreit (sie müssen jedoch elektronische Rechnungen ausstellen und eine elektronische Buchhaltung führen). Darüber hinaus können Start-Up Companies einen Rabatt von bis zu 50% auf die Einfuhrsteuern für Rohstoffe beantragen, die das Unternehmen für die Herstellung seiner Produkte, Dienstleistungen oder innovativen Prozesse benötigt. 

Welche Art von wirtschaftlicher Tätigkeit kann mit einer Start-Up Company ausgeübt werden? 

Start-Up Companies können jede legale wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, dürfen aber nur innerhalb der Republik Panama tätig werden. Darüber hinaus ist es Start-Up Companies untersagt eine oder mehrere der folgenden Aktivitäten auszuüben: 

  1. Unternehmen, die in einer der Freihandelszonen Panamas tätig sind
  2. Kasinos, Glücksspiele, und ähnliche Aktivitäten 
  3. Entwicklerfirmen, Immobilienmakler oder Makler
  4. Bauunternehmen und Handwerker 
  5. Sicherheitstransportunternehmen
  6. Pfandhäuser
  7. Kommerzialisierung von Edelmetallen oder Edelsteinen
  8. Kauf und Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen
  9. Juristische und/oder buchhalterische Dienstleistungen (Rechtsanwälte, Buchhalter) 
  10. Start-Up Companies dürfen nicht an der Börse notiert sein. 

Es gibt eine Obergrenze von einer Million US-Dollar Bruttoeinkommen pro Steuerjahr, um sich für die Steuervorteile der Start-Up Companies zu qualifizieren. Wenn das Einkommen der Gesellschaft diesen Betrag übersteigt, muss die Gesellschaft ihre Rechtsform ändern, um ihre wirtschaftlichen Tätigkeit fortsetzen zu können. 

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Foto(s): pixabay.com


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