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Paratus AMC GmbH

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Schrottimmobilien - Paratus AMC GmbH zum Schadensersatz verurteilt

In Zeiten von Bankencrashs, Eurokrise und unsicheren Rentenaussichten gingen viele Kapitalanleger dazu über, in Immobilien zu investieren, zumal die Anbieter stets vollmundig auch mit dem attraktiven Steuersparmodell „Eigentumswohnung" warben. Die Objektfinanzierung übernahmen Banken, die in Zusammenarbeit mit diversen Finanzvermittlern und Immobilienvertriebsgesellschaften Vollfinanzierung ermöglichten. Eine dieser Banken, die sich in den Jahren 2004 bis 2008 auf diesem Markt sehr hervortat, war die GMAC- RFC Bank heute Paratus AMC GmbH. Die Sicherung solch großer Marktanteile konnte der Bank allerdings nur damals gelingen, weil sie auch Kunden mit weniger guter Bonität als Darlehensnehmer akzeptierte. Schließlich waren es gerade dann diese, die nicht in wenigen Fällen nach kurzer Zeit finanziell vollkommen überfordert waren. So fürchten zurzeit hunderte Darlehensnehmer den finanziellen Ruin. Dies ist zumal auch deshalb bedingt, da in vielen Fällen die Relationen zwischen Verkaufswert und Kaufpreis wesentliche Verschiebungen aufweisen. Mit anderen Worten: Oftmals wurde den Kapitalanlegern „Schrottimmobilien" verkauft. Dabei kommt der Bank eine entscheidende Rolle zu, da diese regelmäßig ihre Finanzierungszusage für das Darlehen von einer Wohnungsbesichtigung durch einen von ihr beauftragten Gutachter abhängig gemacht hatte. Umgekehrt ist es aber nun die Bank, die jetzt rigoros von ihren Darlehensnehmern die Rückzahlung der gewährten Kredite fordert.

In wenig beachteten obergerichtlichen Entscheidungen, nämlich per Beschluss vom 30.6.2011 - 24 U 87/11 des Kammergerichts Berlin und Urteil des OLG Dresden vom 28.06.2012 - 9 U 1758/11 entschieden die Gerichte mittlerweile gegen die Paratus AMC GmbH. So stellten beide Gerichte zu Ungunsten der Bank fest, dass bei 100%iger Immobilienfinanzierung durch eine Bank es der Kreditnehmer als Beleg dafür werten darf, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie es, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadensersatz verpflichtet. „Die Bank hätte ihre Augen vor der Erkenntnis der sittenwidrigen Kaufpreiserhöhung nicht verschließen dürfen. Da sie die Wohnung durch einen Gutachter habe besichtigen lassen, habe sich ihr die sittenwidrige Überteuerung des Wohnungskaufpreises aufdrängen müssen. Die Bank müsse sich das anlässlich der Besichtigung durch einen Gutachter gewonnene tatsächliche Wissen auch zurechnen lassen und dürfe vor diesem Wissen ihre Augen nicht verschließen", so das Kammergericht Berlin im Beschluss vom 30.6.2011. Ebenso urteilte auch das OLG Dresden und stellte fest, dass eine sittenwidrige Überhöhung jedenfalls bei einer Abweichung von 79% des Kaufpreises vom tatsächlichen Verkehrswert anzunehmen ist.

Es bestehen daher für betroffene Investoren große Chancen, sich der unrentablen Immobilie und den oftmals erdrückenden Darlehensverbindlichkeiten zu entledigen und sich gegen die ggf. gegen sie bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Wehr zu setzen und stattdessen den erlittenen Schaden vollständig ersetzt zu bekommen.

Anleger und Investoren, die sich von ihren Beratern oder ihrer Bank falsch beraten fühlen, können sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

SH Rechtsanwälte ist eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Anleger.

Gerne beraten wir auch Sie über den Stand Ihrer Rechtsposition. Wir fertigen mit Ihnen ausführliche Bestandsanalysen an und erarbeiten mit Ihnen die für Ihren Einzelfall erforderliche Strategie zur Wahrung Ihrer Rechtsposition und damit zur Sicherung Ihres Kapitals.


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