Patentrecht – Schutz des geistigen Eigentums – was Sie wissen müssen!

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Erfinder und Entwickler stehen regelmäßig vor der gleichen Frage: Wie kann ich mein Produkt optimal schützen? Als Antwort darauf: durch den gewerblichen Rechtsschutz in Form des Patentrechtes bzw. Patentschutzes. Hier erhalten Sie einen kleinen Überblick über das Patenrecht und welche Möglichkeiten es Ihnen bietet.

Was ist ein Patent? 

Ein Patent ist ein gewerbliches vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach vorheriger Anmeldung erteiltes Schutzrecht für technische Erfindungen, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht beinhaltet. Dieses Ausschlussrecht an einer technischen Erfindung stellt das sogenannte geistige Eigentum dar. Die Laufzeit liegt bei maximal 20 Jahren. Allerdings fallen ab dem 3. Jahr jährliche Gebühren an. Sie sind aufgrund des Patentes dazu berechtigt, andere daran zu hindern, ihr Produkt nachzumachen und kommerziell zu verwenden.

Was kann man patentieren lassen?

Vorweg: Es kann nicht alles beliebig patentiert werden. Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ihr Produkt muss auf dem Stand der Technik als Neuheit gelten und aus einer erfinderischen Tätigkeit entspringen. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie Ihr Produkt vor der Patentanmeldung in keiner Form öffentlich machen. Mithin müsste das Produkt gewerblich anwendbar sein. Hier reicht es, wenn die Herstellung des Produktes in einem technischen Gewerbebetrieb erfolgte.

Wie wird geschützt?

Bei Verletzungen Ihres geistigen Eigentums, indem bspw. ein Konkurrent Ihr Produkt dergestalt nachgeahmt hat, sodass es für die Verbraucher aussieht wie das Originalprodukt, kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht, um dies zu beenden. Durch eine Abmahnung können Sie verschiedene Ansprüche geltend machen. Zu denken wäre an Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung oder Rückruf des gefälschten Produktes sowie auf Auskunft.

Wo wird geschützt?

Das Patentrecht unterliegt einem sogenannten Territorialitätsprinzip. Das bedeutet, der Schutz erfolgt nur in dem Land, indem das Patent erteilt wurde. Haben Sie also ein Patent des DPMA erteilt bekommen, gilt dieses nur in Deutschland. Dennoch gibt es Möglichkeiten, Ihr Produkt auch im Ausland zu schützen. Zum einen können Sie Patente durch Einzelanmeldungen in den jeweiligen Ländern erwirken. Zum anderen steht Ihnen durch das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) auch ein europäischer oder durch den Patent Cooperation Treaty (PCT) sogar ein internationaler Schutz zur Verfügung. 

Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, sollten Sie Fragen zu einzelnen Voraussetzungen haben. Auch im Falle der Nachahmung Ihres Produktes stehen wir Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Kanzleihomepage.


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