Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Rechtzeitige Vorsorge und gute Rechtsberatung kann Leid ersparen

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Warum sollte man eine Patientenverfügung errichten?

Stefan Gamsjäger: Unter anderem bei einem plötzlichen schweren Unfall oder im Alter kann es vorkommen, dass man gewisse medizinische Behandlungen (etwa lebensverlängernde Maßnahmen) als Patient nicht mehr selbst ablehnen kann, weil man zu dieser Zeit im Koma ist oder etwa in Folge einer Demenz keine Kommunikation mehr möglich ist. Durch die rechtzeitige Errichtung einer Patientenverfügung können z. B. Behandlungen, die lediglich den Sterbeprozess hinauszögern, verbindlich abgelehnt werden und eine entscheidende Verbesserung der Lebenssituation schwerkranker Menschen in der letzten Lebensphase erreicht werden.

Gibt es unterschiedliche Arten von Patientenverfügungen?

Stefan Gamsjäger: Die verbindliche PV bindet als klare Handlungsanweisung des Patienten jedenfalls die behandelnden Ärzte, Sachwalter, die Angehörigen oder auch das Gericht an die Einhaltung seiner vorab getroffenen Entscheidung, auch wenn die abgelehnte Behandlung medizinisch indiziert wäre. Die beachtliche Patientenverfügung hingegen bildet nur eine Entscheidungshilfe, die allerdings nicht befolgt werden muss.

Wie kann man eine Patientenverfügung errichten?

Stefan Gamsjäger: Insbesondere die verbindliche Patientenverfügung unterliegt zum Schutz aller Beteiligten strengen Formerfordernissen und gilt jeweils auch nur für fünf Jahre, wobei Verlängerungen möglich sind. Darin muss etwa die medizinische Behandlung, die der Patient wünscht (z. B. Schmerzbekämpfung) oder ablehnt (z. B. Zwangsernährung trotz Hirntod), konkret beschrieben werden sowie aus der Formulierung erkennbar sein, dass der Patient die damit verbundenen Folgen entsprechend einschätzen kann. Weiter ist eine zwingende ärztliche Aufklärung erforderlich sowie die Errichtung der PV etwa vor einem Rechtsanwalt, der dem Patienten die Rechtsfolgen (auch die Widerrufbarkeit) dieser Erklärung umfassend erläutern muss. Schließlich sollte auch eine Informationskarte mitgeführt werden, die den Bestand einer PV nachweist und durch Eintragung der Patientenverfügung etwa in das auch von Krankenhäusern abrufbare digitale Patientenverfügungs-Register der Rechtsanwälte die nötige Publizität geschaffen werden, damit sichergestellt ist, dass der behandelnde Arzt sich auch daran hält. An die beachtliche Patientenverfügung bindet der Gesetzgeber weit geringere Anforderungen und kommt diese etwa für Menschen, die dem Arzt nur eine Richtschnur ihrer Vorstellungen bieten wollen, in Frage.

Warum sollte man auch eine Vorsorgevollmacht errichten?

Stefan Gamsjäger: Verbunden mit dem Verlust der Fähigkeit, den eigenen Willen nach einem Unfall oder im Alter ausreichend zu erklären, entsteht meist auch das schwerwiegende Problem, dass allenfalls auf Konten des Patienten nicht mehr zugegriffen werden kann, um dringende Zahlungen zu veranlassen oder Versicherungen, laufende Verträge oder ähnliche rechtliche Sachverhalte nicht mehr ausreichend geregelt werden können. Dies kann die Angehörigen in enorme Bedrängnis versetzen, da dringende Entscheidungen nicht umgesetzt werden können. Auch diese Situation kann durch rechtzeitiges und vorausschauendes Handeln vermieden werden. Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine Handlungsvollmacht für bestimmte Aufgabenbereiche oder Rechtsverfügungen an vorab bestimmte Personen (etwa den Partner oder die Kinder) verfügt werden, die erst dann wirksam wird, wenn der Patient selbst handlungsunfähig wird. Für eine so weitgehende Rechtseinräumung empfehle ich ebenfalls eine ausführliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Für rechtliche Auskünfte und zur Errichtung einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Rechtsanwalt Mag. Stefan Gamsjäger

Rechtsanwaltskanzlei Gamsjäger


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