Pekinger Gericht spricht Schadenersatz wegen der Imitierung einer Stimme durch KI zu

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Ein Pekinger Gericht hat am 23. April 2024 eine Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Synchronsprecherin bejaht, weil deren Stimme von verschiedenen Beteiligten ohne Zustimmung mittels KI imitiert und weitervermarktet wurde. Die Klägerin nahm insgesamt fünf Unternehmen, u.a. ein Kulturmedienunternehmen, den Softwareentwickler und den Betreiber der APP in Anspruch, nachdem sie festgestellt hatte, dass „ihre“ KI-generierte Stimme für zahlreiche Hörbücher im Internet verwendet worden war.

Das Gericht bejahte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Klägerin und verurteilte die Beklagte u.a. auf Zahlung einer Entschädigung von 250.000,00 Yuan. Das Gericht stellte auf Basis der einschlägigen Rechtsordnung fest, dass es jeder natürlichen oder juristischen Person untersagt sei, die Stimme einer anderen Person ohne deren Zustimmung zu bearbeiten, zu verfälschen oder sie mittels Technologie zu manipulieren. Eine Stimme verfüge über einzigartige Merkmale wie Stimmabdruck und Tonfall. Sie sei in der Lage Erinnerungen an eine bestimmte identifizierbare Person auszulösen. Im Streitfall kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die KI-Stimme mit der Person der Klägerin in Verbindung gebracht werden könne. Dies sei ohne Zustimmung der Klägerin nicht rechtens.

Auch, wenn dem Rechtsstreit kein deutsches Recht zugrundelag, handelt es sich dennoch um eine wegweisende Entscheidung zu dem Einsatz von KI.

Fazit: 

Der Einsatz von KI-Technologie wirft im Hinblick auf zahlreiche Rechtsgebiete Fragen auf. Unternehmen sollten den Einsatz von KI daher unter allen rechtlichen Aspekten (Datenschutzrecht, Allgemeine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, etc.) prüfen. 

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