Pfando´s Cash & Drive GmbH erneut verurteilt: Teilanerkenntnisurteil gegen die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht 17 U 139/20

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Zu einem älteren sale-and-rent back Vertragsmodell der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH hatte das Landgericht Kiel als Gericht 1. Instanz die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH nach einer Wegnahme des Fahrzeugs des Mandanten zu Schadenersatz verurteilt. 

Dagegen ging die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH in Berufung.

In Streit stand wiederum das alte sale-and-rent-back Vertragsmodell der Firma Pfando. 

Nach dem Vertragsmodell verkaufte der Mandant sein Auto und mietete es zu einem relativ hohen Mietzins zurück. Der Mandant ging davon aus, eine Art Darlehen aufgenommen zu haben. Dies hätte bedeutet, dass es sich bei dem Verkauf um eine Form der Sicherungsübereignung gehandelt hätte, wofür der Firma Pfando aber die nach § 3 KWG erforderlichen Banklizenz fehlte. Für das Vorliegen eines Rückkaufhandels sprach die faktische Möglichkeit des Rückerwerbs über das in dem Mietvertrag vorgesehene Versteierungsverfahren. 

Die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH verteidigte ihr Vertragsmodell sale-and-rent-back mit Argumenten, die darauf abzielten, dass kein Verstoß gegen § 34 Abs. 4 GewO vorliege, wenn man ein Fahrzeug des Mandanten ankaufe und dann zu einem verhältnismäßig hohen Mietzins zurückverkaufe. Allerdings ist das Verhältnis zwischen den von Pfando durch das Vertragsmodell ermöglichten Nutzung des Fahrzeuges trotz Verkauf als Ersatz für eine Sicherungsübereignung und den vom Kunden geforderten Gegenleistungen so ungünstig, dass die Gerichte sehr häufig von einem Verstoß gegen § 34 Abs. 4 GewO ausgehen.

Nach Angaben von Pfando wurde das Fahrzeug versteigert. 

Nach dem konkreten Mietvertrag war die Firma Pfando  nach dem Sachvortrag außerdem verpflichtet, über das Ergebnis der Versteigerung zu dem Fahrzeug abzurechnen. 

Über einen eventuellen in der Versteigerung erzielten Übererlös rechnete die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH nicht ab. Außerdem war der Mandant nach seinem Vortrag in der ersten Instanz nicht über den Termin zur Versteigerung informiert worden, sodass er das im Vertrag vorgesehene Recht, der Versteigerung teilzunehmen nicht wahrnehmen konnte.

Das erstinstanzliche Gericht Landgericht Kiel hatte Schadensersatz zugesprochen, weil es die Verträge für nichtig erachtete. Das OLG wollte das Urteil halten. 

Auf die Ankündigung des OLG, das Urteil halten zu wollen, einigten sich die Parteien dahin, dass eine  unstreitige Gegenforderung erkannt wird und die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH einen bestimmten Betrag anerkannte.  

Obwohl der Mandant zu dem Wert des Fahrzeuges erhebliche Beweisprobleme hatte konnte er im Ergebnis einen erheblichen Teil seiner Forderung realisieren.

Nach dem Anerkenntnisurteil muss die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH 4/5 der Kosten der 1. Instanz und der 2. Instanz tragen. Der Mandant muss lediglich 1/5 der Kosten der 1. Instanz und der 2. Instanz tragen.







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