Hilfe von Anwälten gegen die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH zu sale-and-rent-back

  • 4 Minuten Lesezeit

Ich habe das erste Pfando-Mandat im März 2018 übernommen. Der Rechtsstreit endete damit, dass die Mandantin über 7.00o € Schadensersatz erhielt. Inzwischen habe ich mehr als 100 Pfando - Fälle erfolgreich abgewickelt. 

Mit Stand 20.04.2023 berichtete der MDR über das in diesem Einzelfall durchaus kriminelle erscheinende Geschäftsgebaren der Firma Pfandos Cash & Drive GmbH bzw. Pfando GmbH.

Siehe 

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/pfando-geschaeft-auto-weg-100.html

Mit Stand 26.06.2021 berichtete auch die Presse und die Tagesschau und der WDR zu dem merkwürdigen Geschäftsgebaren der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH - siehe

Obwohl die Geschäftsführung der  Firmen Pfando im konkreten Einzelfall erkennen konnten, dass der Vertrag und die Übereignung des Pkws durch die Kunden des Unterzeichners an diese Firmen nichtig ist, nahmen sie der Kunden den Pkw gegen deren Willen weg. Im zivilrechtlichen Sinne stellt ies Abhandenkommen des Fahrzeugs dar. Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich um einen Diebstahl des Pkws bzw. um eine Unterschlagung, sofern der subjektive Tatbestand der Strafrechtstatbestände durch die Staatsanwaltschaft und durch die Gerichte festgestellt werden  könnte. Da ein Unternehmenstrafrecht in Deutschland insoweit nicht existiert ist dies möglicherweise mit Problemen verbunden. Zivilrechtlich ist die Angelegenheit allerdings eindeutig.

Die Geschädigte hat zwischenzeitlich, vertreten durch Rechtsanwalt Stephhan Lengnick in Dresden auf Schadenersatz geklagt.

Zuvor gab es bereits frühere Ermittlungen von Journalisten, die ein ähnliches Bild das Geschäftsgebarens der Firmen Pfando ergaben siehe

Beitrag Tagesschau

sowie 

Beitrag des WDR  

Hierzu gibt es folgende Entwicklung:

1.

Die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH betrieb bis in das dritte Quartal 2020 hinein ein unter dem Begriff sale-and-rent-back Vertrag bezeichnetes besonderes Vertragsmodells des Ankaufs und der Rückvermietung von Fahrzeugen der Kunden bei gleichzeitig in Aussicht gestelltem freihändigen Rückverkauf der Fahrzeuge. Die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH unterhielt ein Rückführungsmanagement, welches die Fahrzeuge gestützt auf eine in § 6 des Mietvertrages geregelte Wegnahmeklausel einfach bei den Kunden abholte, was im Regelfall bedeutet, dass die Rechte der Kunden aus dem Besitz an dem Fahrzeug, § 854 BGB ignoriert wurden. die Verträge wurden dann generell geändert und man ging zum Cash & Drive Modell über, welches dadurch gekennzeeichnet war, dass in dem Mietvertrag keine Versteigerung des Pkws mehr vorgesehen war.

2.

Seit dem vierten Quartal 2020 fand das Cash & Drive Modell Anwendung. 

Rechtlich geht es bei diesem Modell vor allem um die Fraage, ob ein wucherähnliches Geschäft vorliegt.

Je nach konkreter Situation kann es sich bei dem zwischen dem Kunden und der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH oder neuerdings Pfando GmbH geschlossenen Verträgen um ein wucherähnliches Geschäft handeln. Nach den Erfahrungen des Unterzeichners aus einer Vielzahl von Fällen kauft Pfando die Kundenfahrzeuge zu etwa 50 % des Marktwertes an. Häufig führt dies zu einer Bewertung eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Sofern die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB vorliegen, sind die Verträge und die Übereignung nichtig. 

Die möglichen Themen sind:

  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Herausgabe der Fahrzeuge nach rechtswidriger Wegnahme
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH, die Pfando GmbH oder gegen einen der Händler, der ein Fahrzeug von Pfando erwarb.
  • Einstweilige Verfügungen zur Abwehr rechtswidriger Wegnahmen
  • Einstweilige Verfügungen zur Durchsetzung des Herausgabeanspruches der PKW oder auch landwirtschaftlicher Maschinen nach Wegnahmen gegen die Pfando´s Cash & Drive GmbH und gegen die Händler.
  • Rückforderung der an Pfando´s cash & Drive GmbH als Mieten gezahlten Beträge
  • Rückforderung der Zahlungen auf die Kosten der rechtswidrigen Wegnahmen

Zu dem Thema Wirksamkeit der sogenannten sale-and-rent-back Verträge der Firma Pfando cash &Drive GmbH und der im Kaufvertrag vereinbarten Übereignung der Fahrzeuge an die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH gab es u.a. zwei Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die jedoch überholt sind, da der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu den Oberlandesgerichten, nicht von einem verbotenen Rückkaufhandel ( § 34 Abs. 4 GewO, § 134 Abs. 1 ) ausgeht:

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2020, Az. 7 U 69 / 20.

OLG Frankfurt / Main, Entscheidung vom 05.06.2020, 2 U 90/19 

Diese Rechtsprechung ist zwar überholt, allerdings hat der Bundesgerichtshof die Fälle zu weiteren vergleichbaren Konstellationen an die Vorinstanzen zurück verwiesen, um zu prüfen, ob wucherähnliche Geschäfte oder eine arglistige Täuschung vorliegt.

3.

Zwischenzeitlich hat die Firma Pfando ihre Verträge wieder angepasst und nennt ein neues Vertragsmodell nun wieder sale-and-rent-back, so wie bis zum dritten Quartal 2020. Dabei kauft die Pfando GmbH die Pkws und eine neu gegründete Pfando Vermietung GmbH und vermietet die Pkws an die Kunden zurück.

Soweit darin in § 13 des Mietvertrages, derzeit mit der Pfando Vermietung GmbH ein Versteigerungsverfahren mit vorgesehener Auskehr des Mehrerlöses an den Kunden vorgesehen ist, kommt man über eine Gesamtanalogie zu den Vorschriften der PfandleihVO, des Kreditwesengesetzes und des Verbotes des Rückkaufhandels nebst der meiner Ansicht klar belegbaren Umgehungsabsicht möglicherweise zur Nichtigkeit der Verträge, jedenfalls aber zu einem Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB. Es liegt nach Ansicht des Unterzeichners ein verbotswidriges Geschäft vor. Fraglich ist, ob die Übereignung des PKW nichtig ist.



Stephan Lengnick

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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