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Pferdesteuer: Wo gilt sie und wie hoch ist sie?

  • 3 Minuten Lesezeit
Pferdesteuer: Wo gilt sie und wie hoch ist sie?

Die wichtigsten Fakten

  • Die Pferdesteuer ist eine kommunale Steuer.
  • Jede Kommune kann selbst entscheiden, ob sie die Steuer erhebt.
  • In einigen Bundesländern muss auch ein Ministerium oder eine Rechtsaufsichtsbehörde zustimmen.
  • Eine Pferdesteuer darf maximal 750 Euro pro Jahr und Pferd betragen.
  • Aktuell gibt es die Pferdesteuer nur in einigen hessischen Gemeinden.

Was ist die Pferdesteuer?

Bei der Pferdesteuer handelt es sich um eine kommunale Steuer, die Städte oder Gemeinden erheben können. Verpflichtet sind sie dazu jedoch nicht. Jede Kommune kann also selbst entscheiden, ob sie eine Pferdesteuer erheben möchte. Derzeit gibt es in ganz Deutschland nur drei Gemeinden, in denen eine Pferdesteuer erhoben wird – alle in Hessen.

Die Erhebung der Pferdesteuer ist also eine absolute Ausnahme. Wenn dies jedoch der Fall ist, gelten einige einheitliche Regelungen. So ist die Pferdesteuer etwa von allen Personen zu zahlen, die Pferde zu Freizeitzwecken halten, sowie von Reitvereinen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Keine Pferdesteuer fällt an für:

  • Personen, die Pferde beruflich für den Haupterwerb halten (z. B. Landwirte, gewerbliche Züchter, Reiterhöfe mit Zuchttieren und Schulbetriebe)
  • Fohlen unter sechs Monaten
  • ggf. nicht reitbare Pferde (sog. Gnadenbrotpferde)

Gesetzliche Grundlage zur Pferdesteuer

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erhebung einer Pferdesteuer im August 2015 für zulässig erklärt (Az.: 9 BN 2/15). Folgende Gründe sprechen laut BVerwG für die Pferdesteuer:

  • Pferdebesitzer sind in der Regel Besserverdiener.
  • Die Pferdehaltung ist ein reines Luxushobby, das über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgeht.

Da die Pferdesteuer jedoch keine „erdrosselnde Wirkung“ haben soll, darf sie maximal 750 Euro pro Jahr und Pferd betragen. Die Rechtssetzung auf kommunaler Ebene erfolgt dabei in der Form der Satzung, die vom Gemeinderat bzw. dem Stadtparlament erlassen wird. In ihr müssen Voraussetzungen, Rechtsfolgen und etwaige Befreiungsmöglichkeiten der Steuererhebung detailliert festgelegt werden.

In einigen Bundesländern muss vor Einführung einer Pferdesteuer zudem die Zustimmung des jeweiligen Innenministeriums, Finanzministeriums oder einer anderen Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden. Das ist z. B. in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern und im Saarland der Fall.

Wie hoch ist die Pferdesteuer?

Wie hoch die Pferdesteuer genau ausfällt, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Wichtig zu wissen: Die Pferdesteuer wird pauschal erhoben und ist nicht abhängig vom Einkommen des Pferdehalters oder vom Alter bzw. der Rasse des Pferdes.

So ist die Lage in den einzelnen Bundeländern:

Hessen

Hessen ist aktuell das einzige Bundesland, in dem eine Pferdesteuer erhoben wird, und zwar in drei Gemeinden: Vorreiter war ab Januar 2013 die Gemeinde Bad Sooden-Allendorf. Die Pferdesteuer beträgt dort 200 Euro pro Tier und Jahr. Daraus ergeben sich Steuereinnahmen von ca. 18.000 bis 20.000 Euro im Jahr. Ab 2021 soll die Pferdesteuer dort jedoch wieder abgeschafft werden. Eine Pferdesteuer gibt es außerdem in den hessischen Gemeinden Schlangenbad (seit Januar 2014; 300 Euro pro Jahr) und Kirchheim (seit Juni 2013; 90 Euro pro Jahr).

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es zwar keine Pferdesteuer, stattdessen aber eine Reitabgabe. Diese beträgt 25 Euro pro Pferd und Jahr, Reiterhöfe müssen 75 Euro zahlen. Zusätzlich müssen Reiter zwei Kennzeichen erwerben, die sie bei Geländeritten gut sichtbar am Tier anbringen müssen und die ca. 10 bis 25 Euro Bearbeitungsgebühr kosten. Eine Pferdesteuer müsste in Nordrhein-Westfalen zunächst von der Landesregierung genehmigt werden.

Schleswig-Holstein

In mehreren Gemeinden in Schleswig-Holstein wurde bereits eine Pferdesteuer geprüft, war aber bisher langfristig nicht erfolgreich. In den Gemeinden Norderstedt und Henstedt-Ulzburg ging die Initiative z. B. nicht von der Politik, sondern von Bürgern aus – insbesondere von Hundebesitzern, die sich ungleich behandelt fühlten.

Tangstedt war ab Juni 2017 die erste und einzige Gemeinde des Bundeslandes mit einer Pferdesteuer. Bereits im Februar 2018 erklärte jedoch der schleswig-holsteinische Landtag aus Gründen der Sportförderung eine Pferdesteuer für unzulässig, weshalb sie in Tangstedt rückwirkend zum 26. September 2018 wieder abgeschafft wurde.

Brandenburg

In Brandenburg wurde bisher einzig im Landkreis Oberhavel die Einführung einer Pferdesteuer diskutiert, jedoch mehrheitlich durch die Gemeindevertreter abgelehnt.

Mecklenburg-Vorpommern

Als einzige Gemeinde Mecklenburg-Vorpommerns hatte Vielank im Oktober 2014 Pläne zur Einführung einer Pferdesteuer, zog sie jedoch wieder zurück. Nötig wäre auch eine Genehmigung vom Ministerium für Inneres und Sport in Schwerin.

Bremen

Das Bremer Finanzministerium sprach sich bereits im September 2015 gegen eine Einführung der Pferdesteuer aus.

Bayern

Für die Einführung einer kommunalen Steuer in Bayern müsste das Bayerische Innenministerium seine Zustimmung geben. Der bayerische Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten lehnte 2015 in Übereinstimmung mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung eine Pferdesteuer ab.

Thüringen

In Thüringen müsste eine Pferdesteuer zunächst von einer übergeordneten Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Foto(s): ©Pixabay/alexas fotos

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