Pflegegeld auch rückwirkend!

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In meiner Praxis kommt es häufig vor, dass pflegebedürftige Menschen ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse nicht zeitnah geltend machen. Oft sind die Personen bereits länger auf Hilfe angewiesen, bevor ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird.


Das Problem ist jedoch, dass die Pflegekasse Leistungen, insbesondere Pflegegeld, erst ab einem Antrag erbringt. Obwohl Angehörige oder Familie schon sehr viel länger Unterstützung leisten, wird daher kein Pflegegeld gezahlt. Die Pflegekasse verweist auf den nicht gestellten Antrag und lehnt Leistungen für die Vergangenheit ab.


Dabei wissen viele Menschen nicht, dass sie Pflegegeld erhalten können. Vielen ist nicht klar, dass sie bereits Hilfe durch die Pflegekasse erhalten können. Es kommt nicht selten vor, dass bis zu einem Antrag mehrere Jahre vergehen.


Frühzeitig Antrag stellen

Daher zunächst einmal der Rat, mit einem Antrag auf keinen Fall zu zögern und möglichst frühzeitig Leistungen bei der Pflegekasse zu beantragen.


Pflegegeld rückwirkend - der Arzt muss informieren

Es gibt aber durchaus die Möglichkeit, auch rückwirkend Pflegegeld durchzusetzen. Und zwar dann, wenn man über mögliche Leistungen nicht oder nicht ausreichend informiert wurde. Denn der Gesetzgeber hat die Problematik sehr wohl erkannt und zunächst die Pflegekassen verpflichtet, entsprechend über mögliche Hilfen zu informieren und auf die Beantragung von Leistungen hinzuwirken.


Natürlich ist es in der Regel so, dass die Pflegekasse von dem Hilfebedarf gar nicht weiß und daher auch nicht entsprechend informieren oder beraten kann. Daher hat die Rechtsprechung in mehreren Entscheidungen zugunsten von Versicherten entschieden, dass auch behandelnde Ärzte oder Krankenhäuser diese Informationspflichten treffen. Wenn also ein behandelnder Arzt einen entsprechenden Hilfebedarf erkennt, hat er die Pflegekasse hierüber zu informieren. Auch den Patienten hatte er darauf hinzuweisen, dass er einen Antrag bei der Pflegekasse stellen sollte. Macht er dies nicht, hat sich die Pflegekasse dieses Versäumnis nach der Rechtsprechung zu rechnen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass der Versicherte so zu stellen ist, als hätte der behandelnde Arzt die Pflegekasse informiert. Der Antrag gilt dann ab diesem Zeitpunkt als gestellt.


Die Pflegekasse hat den Antrag in diesen Fällen als rückwirkend gestellt zu bewerten. Liegen die übrigen Voraussetzungen vor, hat die Krankenkasse somit rückwirkend Pflegegeld zu zahlen. Teilweise führt dies dazu, dass die Pflegekasse für mehrere Jahre rückwirkend Pflegegeld zu zahlen hat.


Das gilt auch für Krankenhäuser

Die Pflegekassen haben sich nicht nur die fehlende Information durch behandelnde Ärzte zurechnen zu lassen, sondern das gilt auch für Krankenhäuser. Im Rahmen des Entlassungsmanagements haben Krankenhäuser die Pflegekassen zu informieren, wenn Pflegebedürftigkeit absehbar ist. Geschieht dies bei einer Entlassung nicht, kann rückwirkend Pflegegeld durchgesetzt werden.


Ich konnte bereits in vielen Fällen für meine Mandanten Pflegegeld rückwirkend - teilweise für mehrere Jahre - durchsetzen.


Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie der Meinung sind, Pflegegeld rückwirkend beanspruchen zu können, sprechen Sie mich an. Ich biete Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an.


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