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Pflegeimmobilie als Altersvorsorge?

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Eine Pflegeimmobilie kann eine attraktive Kapitalanlage sein, da sie eine relativ sichere Rendite und langfristige Mieteinnahmen bietet. Pflegeimmobilien sind speziell für die Unterbringung von pflegebedürftigen Menschen gebaut und vermietet. Sie können als Einzelzimmer, Appartements oder als ganze Einheiten vermietet werden.

Als Kapitalanlage birgt eine Pflegeimmobilie sowohl Chancen als auch Risiken. Zu den möglichen Risiken zählen:

  1. Leerstandsrisiko: Wenn keine oder nur wenige Mieter vorhanden sind, kann dies zu einem Verlust der erwarteten Mieteinnahmen führen.

    Der Markt für Pflegeimmobilien ist in den letzten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen gewachsen. Durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Damit einher geht eine erhöhte Nachfrage nach Pflegeplätzen und damit auch nach Pflegeimmobilien.

    Die steigende Nachfrage hat auch zu einem Anstieg der Preise für Pflegeimmobilien geführt. In einigen Regionen Deutschlands sind die Preise für Pflegeimmobilien in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

  2. Abhängigkeit von Betreibern: Die Mieteinnahmen einer Pflegeimmobilie hängen oft von der Leistungsfähigkeit und Zahlungsfähigkeit des Betreibers ab.

  3. Konjunkturabhängigkeit: Wie bei jeder Immobilienanlage kann auch eine Pflegeimmobilie durch wirtschaftliche Abschwünge beeinträchtigt werden.

  4. Instandhaltungskosten: Pflegeimmobilien erfordern oft eine hohe Instandhaltung, um den hohen Anforderungen der Pflegeeinrichtung gerecht zu werden. Diese Kosten können die Rendite beeinflussen.

  5. Kapitalbindung: Eine Investition in eine Pflegeimmobilie erfordert oft eine hohe Kapitalbindung und damit verbundene Opportunitätskosten.

Trotz dieser Risiken gibt es auch einige potenzielle Vorteile bei einer Investition in eine Pflegeimmobilie, wie zum Beispiel:

  1. Langfristige Mietverträge: Pflegeimmobilien haben oft langfristige Mietverträge, die für Investoren eine stabile Einkommensquelle darstellen können.

  2. Demografischer Wandel: Die steigende Zahl älterer Menschen in Deutschland führt zu einem steigenden Bedarf an Pflegeeinrichtungen.

    Der Markt für Pflegeimmobilien ist in den letzten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Nachfrage nach Pflegeplätzen gewachsen. Durch die zunehmende Alterung der Gesellschaft wird auch die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Damit einher geht eine erhöhte Nachfrage nach Pflegeplätzen und damit auch nach Pflegeimmobilien.

    Die steigende Nachfrage hat auch zu einem Anstieg der Preise für Pflegeimmobilien geführt. In einigen Regionen Deutschlands sind die Preise für Pflegeimmobilien in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

  3. Abschreibungsmöglichkeiten: Investoren können von Abschreibungsmöglichkeiten profitieren und damit ihre Steuerlast senken.

    Die Denkmalabschreibung ist eine Möglichkeit für Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, ihre Steuerlast zu reduzieren. Dabei können Eigentümer im Rahmen der Steuererklärung eine besondere Form der Abschreibung für die Instandhaltung und Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden geltend machen.

    Die Denkmalabschreibung wird in Deutschland durch das Einkommenssteuergesetz geregelt. Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden können dabei einen Teil der Kosten für die Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Höhe der Abschreibung hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter des Gebäudes und dem Umfang der Maßnahmen.

    Für den Erhalt von denkmalgeschützten Gebäuden kann die Denkmalabschreibung eine wichtige Finanzierungshilfe sein, da die Instandhaltung und Modernisierung dieser Gebäude in der Regel mit hohen Kosten verbunden ist. Allerdings sollten Eigentümer auch die Bedingungen und Voraussetzungen für die Denkmalabschreibung sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls fachkundig beraten lassen.

  4. Staatliche Förderung: Der Staat fördert den Bau von Pflegeimmobilien durch verschiedene Förderprogramme, die Investoren bei der Finanzierung unterstützen können.

  5. Relativ geringere Leerstandsrisiken: Aufgrund des wachsenden Bedarfs an Pflegeeinrichtungen sind Leerstandsrisiken in der Regel geringer als bei anderen Immobilienarten.

Allerdings sollten potenzielle Investoren die möglichen Risiken und Vorteile einer Pflegeimmobilie sorgfältig abwägen und sich vor einer Investitionsentscheidung umfassend informieren.

Insgesamt ist eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage eine attraktive Option für Anleger, die langfristig stabile Mieteinnahmen und eine relativ sichere Rendite suchen. Es ist jedoch wichtig, die Risiken und Herausforderungen dieser Investition genau zu verstehen, bevor man sich dafür entscheidet.

Pflegeanspruch für den Investor selbst?

Als Anleger/in in eine Pflegeimmobilie erwerben sie in der Regel eine Wohnung, die vermietet wird und in der sich ein Pflegebedürftiger aufhält. Der Anspruch auf einen Pflegeplatz in dieser Wohnung ist damit nicht an den Kauf der Pflegeimmobilie gebunden.

Ein Pflegeplatz in einer Pflegeeinrichtung oder Pflegeimmobilie kann nicht käuflich erworben werden. Der Zugang zu einer solchen Einrichtung wird in der Regel über die Pflegeversicherung geregelt. Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder in einer ambulanten Pflegeeinrichtung. Dieser Anspruch richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der Verfügbarkeit von Pflegeplätzen.


Hier sind einige wichtige Begriffe, die damit verbunden sind, erläutert:

  1. Pflegesystem: Das Pflegesystem umfasst alle Maßnahmen und Einrichtungen, die der Betreuung, Unterstützung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen dienen. Dazu gehören ambulante und stationäre Pflegeangebote sowie die Rehabilitation und Palliativversorgung.

  2. Pflegebranche: Die Pflegebranche ist ein Teil des Gesundheitswesens und umfasst alle Akteure, die in der Pflege tätig sind. Dazu gehören Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Hospize, aber auch Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte.

  3. Pflegeimmobilie: Eine Pflegeimmobilie ist eine speziell für die Pflege konzipierte Immobilie, die oft von einem Betreiber genutzt wird, um pflegebedürftigen Menschen ein Zuhause zu bieten. Hierzu gehören beispielsweise Pflegeheime, Seniorenresidenzen oder betreutes Wohnen.

  4. Grundbucheintrag: Der Grundbucheintrag ist ein öffentliches Register, in dem Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken und Gebäuden eingetragen werden. Ein Grundbucheintrag dient dazu, Eigentumsrechte und Rechte Dritter an einer Immobilie zu dokumentieren.

  5. Betreiberrisiko: Das Betreiberrisiko bezieht sich auf das Risiko, dass der Betreiber einer Pflegeimmobilie aus unterschiedlichen Gründen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann oder Insolvenz anmelden muss. Dies kann zu einer Beeinträchtigung der Mieteinnahmen und somit der Rendite des Investors führen.

  6. Kaufpreis: Der Kaufpreis einer Pflegeimmobilie setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen, wie zum Beispiel Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie sowie der Laufzeit des Mietvertrags.

  7. Strukturvertrieb: Ein Strukturvertrieb ist ein Vertriebsmodell, bei dem Verkäufer durch den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen Provisionen und Boni erhalten und dabei auch andere Verkäufer anwerben und an deren Provisionen beteiligt werden.

Es ist wichtig, sich vor einer Investition in eine Pflegeimmobilie umfassend zu informieren und mögliche Risiken und Chancen abzuwägen. Dabei sollten auch Aspekte wie das Betreiberrisiko, der Grundbucheintrag und der Kaufpreis berücksichtigt werden. Beim Erwerb einer Pflegeimmobilie über einen Strukturvertrieb ist Vorsicht geboten.

Die Finanzierung einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage kann auf verschiedene Weise erfolgen. Hier sind einige der gängigsten Optionen:

  1. Eigene Mittel: Investoren können eine Pflegeimmobilie aus eigenen Mitteln finanzieren, indem sie ihr eigenes Kapital investieren. Dies ist die einfachste und schnellste Möglichkeit, eine Pflegeimmobilie zu erwerben, birgt jedoch auch das größte Risiko, da das investierte Kapital vollständig gebunden ist.

  2. Fremdfinanzierung: Eine Pflegeimmobilie kann auch mit Hilfe von Fremdkapital finanziert werden, indem ein Kredit oder Darlehen von einer Bank oder einem Finanzinstitut aufgenommen wird. Dies birgt das Risiko von Zinsänderungen und höheren Kosten, aber es ermöglicht auch eine höhere Rendite, da das eingesetzte Kapital geringer ist.

  3. Crowdfunding: Eine weitere Möglichkeit, eine Pflegeimmobilie zu finanzieren, ist Crowdfunding. Hierbei können Investoren in ein Projekt investieren und erhalten dafür einen Anteil an der Immobilie. Dies ist eine interessante Möglichkeit für kleinere Investoren, die sich an größeren Immobilienprojekten beteiligen möchten.

  4. Geschlossene Fonds: Geschlossene Fonds sind eine weitere Möglichkeit, eine Pflegeimmobilie zu finanzieren. Hierbei wird das Kapital von verschiedenen Investoren zusammengeführt und in eine Pflegeimmobilie investiert. Die Rendite hängt von der Performance des Fonds ab und ist somit von der Marktentwicklung abhängig.

Leider gibt es auch im Bereich der Pflegeimmobilien Problemfälle:

  1. Falsche Versprechungen: Der Verkäufer macht unrealistische oder falsche Versprechungen bezüglich der Rendite oder des Wiederverkaufswerts der Pflegeimmobilie.

  2. Versteckte Kosten: Der Verkäufer verschweigt oder minimiert die Kosten, die mit dem Kauf und Betrieb der Pflegeimmobilie verbunden sind, wie z.B. Instandhaltungskosten oder Verwaltungskosten.

  3. Gefälschte Dokumente: Der Verkäufer stellt gefälschte oder manipulierte Dokumente bereit, um den Wert oder Zustand der Pflegeimmobilie zu erhöhen.

  4. Nicht existierende Pflegeeinrichtungen: Der Verkäufer gibt vor, Eigentümer einer Pflegeimmobilie zu sein, die tatsächlich gar nicht existiert.

  5. Schneeballsysteme: Der Verkäufer lockt Investoren mit hohen Renditen und versucht, weitere Investoren zu gewinnen, um die Gewinne der früheren Investoren auszuzahlen. Dies führt oft zu einem Schneeballsystem, bei dem die späteren Investoren leer ausgehen.

Um Problemfälle beim Verkauf einer Pflegeimmobilie zu vermeiden, ist es wichtig, sich gründlich über den Verkäufer, die Pflegeimmobilie und den Pflegebetreiber zu informieren. Es ist ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Pflegeimmobilie bewertet und die Dokumente prüft. Es ist auch empfehlenswert, sich an seriöse und erfahrene Makler oder Berater zu wenden und nicht auf Angebote von Strukturvertrieben oder unbekannten Anbietern einzugehen. Zudem sollte man sich vor der Unterzeichnung eines Kaufvertrags ausreichend Zeit nehmen und diesen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

In der Regel gibt es verschiedene Parteien, die bei einem möglichen Schadensfall im Zusammenhang mit einer Pflegeimmobilie haftbar gemacht werden können:

  1. Finanzierende Bank: Wenn die finanzierende Bank dem Investor eine unangemessene Kreditlinie zur Verfügung stellt oder die Finanzierung nicht sorgfältig prüft, kann sie haftbar gemacht werden.

  2. Verkäufer: Wenn der Verkäufer einer Pflegeimmobilie falsche oder irreführende Informationen über die Immobilie bereitstellt, kann er/sie haftbar gemacht werden. 

  3. Anlageberater/Berater: Wenn ein Anlageberater oder ein anderer Berater falsche oder irreführende Informationen über eine Pflegeimmobilie bereitstellt, kann er/sie haftbar gemacht werden, wenn ein Investor dadurch Verluste erleidet.

  4. Notar: Ein Notar kann haftbar gemacht werden, wenn er/sie seine/ihre Aufgaben in Bezug auf die Beurkundung des Immobilienkaufs nicht sorgfältig erfüllt.

  5. Betreiber der Pflegeeinrichtung: Wenn der Betreiber der Pflegeeinrichtung seine Pflichten im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Investoren nicht erfüllt, kann er haftbar gemacht werden.

Im Falle einer Haftung können Investoren in der Regel Schadensersatzansprüche geltend machen, um ihre Verluste zu kompensieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die rechtliche Situation und die Haftungsbedingungen in jedem Fall unterschiedlich sind und daher individuell geprüft werden sollten.

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Finanzierung für eine Pflegeimmobilie zu widerrufen. Hier sind einige mögliche Gründe für einen Widerruf:

  1. Widerrufsrecht: Bei Vertragsabschluss steht dem Käufer oft ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das es ihm ermöglicht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

  2. Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder unvollständig ist, kann der Käufer auch nach Ablauf der Widerrufsfrist den Vertrag widerrufen.

  3. Falsche oder unvollständige Informationen: Wenn der Verkäufer oder ein Berater falsche oder unvollständige Informationen über die Pflegeimmobilie bereitgestellt hat, die den Käufer in die Irre geführt haben, kann er den Vertrag widerrufen.

  4. Verletzung gesetzlicher Vorschriften: Wenn der Verkäufer oder die finanzierende Bank gegen gesetzliche Vorschriften oder Bestimmungen verstoßen hat, kann der Käufer den Vertrag widerrufen.


Es gibt zahlreiche Urteile von Gerichten zu Pflegeimmobilien als Kapitalanlagen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Anlegern und Anbietern gekommen ist. Einige dieser Urteile haben beispielsweise folgende Inhalte:


  • Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 312 O 393/16): In diesem Fall hatte ein Anleger eine Pflegeimmobilie erworben und später Schadensersatz gefordert, da das prognostizierte Mietniveau nicht erreicht wurde. Das Gericht gab dem Anleger Recht und verurteilte den Anbieter zur Zahlung von Schadensersatz.

  • Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 3 U 83/19): Hier hatte ein Anleger eine Beteiligung an einer Pflegeimmobilie erworben und später die Rückzahlung seines eingezahlten Kapitals gefordert, da die prognostizierten Erträge nicht erzielt wurden. Das Gericht gab dem Anleger Recht und verurteilte den Anbieter zur Rückzahlung des Kapitals.

  • Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 58 O 276/16): In diesem Fall hatte ein Anleger eine Pflegeimmobilie erworben und später Schadensersatz gefordert, da er falsch beraten worden war und nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage informiert worden war. Das Gericht gab dem Anleger Recht und verurteilte den Anbieter zur Zahlung von Schadensersatz.

  • In einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 17 U 83/17) wurden Schadensersatzforderungen von Anlegern gegen einen Verkäufer von Pflegeimmobilien wegen arglistiger Täuschung und fehlerhafter Beratung zugesprochen. Der Verkäufer hatte falsche Angaben zur Mietrendite und zur Bonität des Mieters gemacht.

  • In einem Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az.: 25 O 14/19) wurden Schadensersatzforderungen von Anlegern gegen einen Verkäufer von Pflegeimmobilien wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung zugunsten der Anleger entschieden. Der Verkäufer hatte keine ausreichenden Informationen zur Bonität des Mieters geliefert.

  • In einem Urteil des Landgerichts Münster (Az.: 011 O 360/17) wurden Schadensersatzforderungen von Anlegern gegen einen Verkäufer von Pflegeimmobilien wegen fehlender Aufklärung und fehlerhafter Beratung bestätigt. Der Verkäufer hatte keine ausreichenden Informationen zur Seriosität und Bonität des Anbieters geliefert.

  • LG Hannover, Urteil vom 26.04.2019 (Az. 20 O 29/18): Hier wurde ein Vermittler einer Pflegeimmobilie zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da er dem Anleger falsche Informationen über die Vermietbarkeit der Immobilie gegeben hatte. Der Vermittler hatte behauptet, dass die Immobilie zu 100% ausgelastet sei, obwohl dies nicht stimmte.

  • OLG Hamm, Urteil vom 23.01.2020 (Az. 19 U 64/19): In diesem Fall wurde ein Vermittler einer Pflegeimmobilie zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, da er dem Anleger verschwiegen hatte, dass es sich bei der erwarteten Rendite um eine Prognose handelte, die mit erheblichen Unsicherheiten behaftet war. Der Vermittler hatte die Rendite als sicher dargestellt.

  • LG Berlin, Urteil vom 22.01.2020 (Az. 20 O 338/18): In diesem Fall hatte ein Anleger gegen einen Vermittler geklagt, der ihm eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage vermittelt hatte. Das LG Berlin entschied, dass der Vermittler seine Aufklärungspflichten nicht verletzt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

  • LG Heidelberg, Urteil vom 25.09.2019 (Az. 2 O 40/19): Hier ging es um die Frage, ob ein Anleger von einem Vermittler einer Pflegeimmobilie ordnungsgemäß über die Risiken der Kapitalanlage informiert wurde. Das LG Heidelberg entschied, dass der Vermittler seine Aufklärungspflichten nicht verletzt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.04.2018 (Az. 17 U 193/17): In diesem Fall hatte ein Anleger gegen einen Vermittler einer Pflegeimmobilie geklagt, da er sich nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt fühlte. Das OLG Karlsruhe entschied, dass der Vermittler seine Aufklärungspflichten nicht verletzt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

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