Pflichtteil geltend machen ohne Kostenrisiko

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In letzter Zeit versprechen sogenannte Legal-Tech-Unternehmen eine Pflichtteilsgeltendmachung ohne ein Kostenrisiko. Im Gegenzug verlangen diese Unternehmen jedoch eine erfolgsbasierte Vergütung, die in der Regel weit über derjenigen liegt, die gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu entrichten ist.

Wichtig zu wissen ist für den Pflichtteilsberechtigten, dass die Erfolgsaussichten auf den Pflichtteil immer gegeben sind. Der Pflichtteilsanspruch ist ein dem Abkömmling zustehender Anspruch, der ohne weitere Diskussion besteht. Ausgenommen es liegen Pflichtteilsentziehungsgründe vor, die in der Praxis zu vernachlässigen sind.

Allein fraglich ist die Höhe des Pflichtteilsanspruches. Diese ist abhängig von der hinterlassenen Erbschaft. In diesem Zusammenhang ebenso wichtig sind zu Lebzeiten getätigte Schenkungen. Hier liegt auch die rechtlich problematische Schwierigkeit, wonach es sich empfiehlt, für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Berechnung, gerade des Pflichtteilsergänzungsanspruches, ist größtenteils nicht gerade trivial, weshalb es sich empfiehlt einen auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen spezialisierten Rechtsanwalt, wie beispielsweise einen Fachanwalt für Erbrecht, zu kontaktieren.

Das Kostenrisiko ist dabei, wenn Sie mit Ihrem Rechtsanwalt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vereinbaren, gen null zu bewerten. Sollte ein Pflichtteilsanspruch der Höhe nach nämlich nicht bestehen, würden allenfalls 21,42 € an Anwaltsgebühren anfallen. Hier kann vorab mit dem Rechtsanwalt auch ein Gespräch geführt werden, dass derartige Kosten nicht geltend gemacht werden. Im Falle des Erfolges, ein Pflichtteilsanspruch besteht also der Höhe nach, wird für die Honorierung der Tätigkeit des Rechtsanwaltes regelmäßig eine weit unterhalb des aufgerufenen Erfolgshonorars von Legal-Tech-Unternehmen anfallen. Hinzu kommt, dass die Vertretung durch einen Rechtsanwalt immer individuell und im persönlichen Kontakt stattfindet. Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt ist Ihr Dienstleister und fühlt sich in die bei Ihnen gegebene Problematik umfassend ein, sodass im Ergebnis diese individuelle Betreuung zu einem für Sie maßgeschneiderten Ergebnis führen wird.



Christoph Gehrlein

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht



Foto(s): WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB

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