Pflichtverteidigung - was bedeutet das?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die sogenannte Pflichtverteidigung heißt in der Strafprozessordnung eigentlich "Notwendige Verteidigung", was das Ganze auch schon ganz gut erklärt. Das Gesetz geht davon aus, dass bei bestimmten Fällen die Hilfe eines Rechtsanwalts unbedingt notwendig ist. Das ist beispielsweise der Fall wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen (1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe) zur Last gelegt wird, ein Berufsverbot im Raum steht, der Beschuldigte in Untersuchungshaft oder einer psychiatrischen Anstalt sitzt, oder das Verfahren vor einem Schöffengericht, Landgericht oder Oberlandesgericht stattfindet.

Kann ich mir einen Anwalt aussuchen?

Viele gehen davon aus, dass man den Pflichtverteidiger einfach so vom Gericht beigeordnet bekommt. Das ist aber nicht ganz richtig. Grundsätzlich hat jeder Beschuldigte bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch darauf, selbst einen Anwalt seiner Wahl zu benennen. Dazu hat man as Recht, sich von Polizei oder Staatsanwaltschaft Recherchemöglichkeiten, zumindest aber eine Liste mit Pflichtverteidigern bereitstellen zu lassen.

Nur, wenn der Beschuldigte selbst keinen Anwalt auswählt oder der Anwalt nicht einwilligt, kann das Gericht von sich aus einen Pflichtverteidiger beiordnen. Oft ist das nicht besonders gut für Beschuldigte. Das Gericht kennt die Anwälte in der Regel und wird sich grundsätzlich eher für "zahmere" Anwälte entscheiden, die ihnen weniger Probleme bereiten. Probleme des Gerichts sind aber häufig Chancen für Beschuldigte.

Daher bietet es sich in der Regel an, selbst auf die Suche zu gehen und einen Anwalt zu suchen, dem man auch wirklich vertraut. Denn nur Vertrauen schafft die notwendige Basis, auf der eine gute Verteidigung aufbauen kann.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für Pflichtverteidiger werden erstmal von der Staatskasse bezahlt. Das bedeutet aber nicht, dass der Staat "umsonst" einen Anwalt stellt. Wird der Beschuldigte später verurteilt, so hat er die Anwaltsgebühren an die Staatskasse zurückzubezahlen.

Wird er freigesprochen oder das Verfahren eingestellt, so trägt die Staatskasse weiterhin die Kosten.

Pflichtverteidigung in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet

Solltest du einer Straftat beschuldigt werden und die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen, so kannst du dich direkt an mich wenden. Besonders bei Drogendelikten und sonstigen Verstößen gegen das BTMG, aber auch bei allen anderen Straftaten biete ich meine Unterstützung auch überregional an. Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in Frankfurt und Offenbach, aber auch in Hanau, Darmstadt, Wiesbaden und dem restlichen Rhein-Main-Gebiet und teils in Bayern bin ich tätig. Bei Anklagen außerhalb dieses Gebietes kommt es auf die Art des Vorwurfs und den konkreten Fall an - Anfragen können jederzeit unverbindlich und kostenlos gestellt werden.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Nelkenstock

Beiträge zum Thema