Phishing-Attacke auf Kunden von comdirect!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Bankkunden bleiben weiterhin ein beliebtes Phishing-Ziel. 

Erst heute sind wieder auch Kunden der comdirect-Bank Ziel von Hacker-Angriffen geworden.

Exemplarisch sei nachfolgender Text einkopiert (Zitat):


"Sehr geehrte/r ("Name" des Adressaten).

wir möchten Sie höflich darauf hinweisen, dass vorübergehend der Zugang zu Ihrem Konto eingeschränkt ist. Wir bedauern eventuelle Unannehmlichkeiten aufrichtig. Unsere Aufzeichnungen zeigen, dass bislang die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung noch aussteht.

Um Ihnen weiterhin einen sicheren und störungsfreien Service gewährleisten zu können, bitten wir dringend darum, die Identitätsüberprüfung unverzüglich durchzuführen.

Jetzt Identitätsüberprüfung durchführen

Hierfür benötigen Sie den QR-Code, der auf Ihrem photoTAN-Aktivierungsschreiben zur Verfügung steht.

Ihr Service von comdirect"


(Zitat Ende)


Absender der mail ist eine private Adresse von t-online.


1. Phishing-Angriff

Die veröffentlichte mail ist ein gängiger Beispielfall eines sog. Phishing-Angriffs. Der Kunde der comdirect wird dazu animiert, in einer vermeintlichen Identitätsüberprüfung seine Daten preiszugeben, die dann von dritter Seite abgefangen werden. Ob Kunde der comdirect oder auch anderer Banken - als Opfer eines Phishingangriffs stellt man in der Regel dann wenig später erschrocken fest, dass Geld vom eigenen Konto abgebucht wurde. In jedem Fall sollten Sie im ersten Schritt bitte umgehend die Polizei kontaktieren, dann auch die eigene Bank sowie einen spezialisierten Rechtsanwalt!

Als spezialisierte Kanzlei haben wir uns bereits etliche Male mit weiteren Einzelheiten zum sog. Phishing auch hier in diesem Portal geäußert. Bitte lesen Sie hier in unserem ausführlichen Artikel unter

https://www.anwalt.de/rechtstipps/phishing-attacke-auf-kunden-der-ing-anwaltsinfo-217696.html

2. Machen Sie Ihren Schaden geltend!

Selbstverständlich haften natürlich die Betrüger für entstandene Schäden. Häufig sind diese aber nicht zu fassen. Von daher ist gesetzlich festgelegt, dass die jeweilige Bank des betroffenen Kunden erstattungspflichtig ist, sobald Dritte auf Ihre Online-Banking-Daten zugreifen und ohne Ihre Erlaubnis Überweisungen von Ihrem Konto tätigen. Banken sind nämlich verpflichtet, die Konten Ihrer Kunden vor Hackerangriffen zu schützen.

Regelmäßig weigern sich aber Banken, den gestohlenen Betrag zu ersetzen, insbesondere bei größeren Summen. 

Gern argumentieren Banken dann mit "grober Fahrlässigkeit" oder sonstiger "Verletzung der Sorgfaltspflicht" des Kunden im Umgang mit den persönlichen Daten, etwa - wie oben bereits beschrieben - wenn der Kunde kein Antivirenprogramm auf dem Computer installiert oder Daten wissentlich an Dritte weitergegeben hat. Denn in diesen Fällen ist die Bank in der Tat nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.

Jedoch liegt die sog. "Beweispflicht" der groben Fahrlässigkeit bei der Bank, was für die Banken regelmäßig schwierig ist. 

Und Ihre Chancen, gegen die Bank zu argumentieren, erhöhen Sie deutlich, wenn Sie einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben. Dann haben Sie als Verbraucher gute Chancen, Ihren Verlust wieder erstattet zu bekommen.

3. Wir helfen Ihnen gern!

Soweit Sie nach einem Phishing-Angriff Rückzahlungsansprüche gegen die eigene Bank nach einer Phishingattacke durchsetzen möchten, können wir (Fach-)Anwälte von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner, spezialisiert in Bank- und Kapitalmarktrecht, dabei helfen, diese Ansprüche auch mit Nachdruck vorzutragen. 

Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass eingeschaltete Anwälte die (Rück-) Zahlungsbereitschaft einer Bank spürbar erhöhen.

In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir für Sie:

Liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kontoinhabers vor? Hat umgekehrt die Bank ihre Pflichten verletzt? Bestehen vor dem Hintergrund Rückzahlungsansprüche des Kunden bzw. inwieweit bestehen etwaig Gegenansprüche der Bank gegen ihren Kunden?

Im Übrigen erteilen Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen. Wir stellen auch gern eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Kunden.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin ist seit 2002 und damit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht für ihre Mandanten tätig.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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