Picam, Piccor: Auszahlungen bleiben aus – Anleger in großer Sorge – Anwälte informieren! Es eilt!

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Anleger des Picam-Unternehmensverbundes sind gegenwärtig in großer Sorge und sollten umgehend alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg Betroffene hinweist.

Z. B. das Handelsblatt berichtete aktuell mit Datum vom 17.01.2018 davon, dass Auszahlungen an die Anleger durch die Picam-Gruppe stocken würden.

Picam versprach den Anlegern sehr hohe Renditen von 15-20 %, die angeblich mit einem computerbasierten Handel von Dax-Futures verdient werden sollten, der laut Handelsblatt über die Schweiz und Liechtenstein abgewickelt werden sollte.

Dabei war Picam laut dem Sprecher der Picam-Gruppe Herrn Entzeroth lediglich ein Künstlername, die echten Akteure sollen die Piccor AG in der Schweiz als „Administrator“, über die der Kunde den Vertrag abschließe und eine Varian AG in Liechtenstein sein, über die der Handel abgewickelt werden sollte.

Eigenen Angaben zufolge sollen so mehr als 300 Mio. € bei Anlegern eingesammelt worden sein.

Einbezahlt wurden die Gelder dabei laut der „Welt“ vom 07.07.2016 über das Konto eines Berliner Wirtschaftsprüfers und (ehrenamtlichen) Richters, der laut Welt in einem Brief an die Piccor AG bestätigt haben soll, dass Herr Entzeroth und seine Kollegen über Jahre hinweg zweistellige Renditen für zwei Gesellschaften erwirtschaftet haben soll.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner „sollten Anleger bei solchen hohen Renditeversprechungen immer sehr vorsichtig sein, und sich immer im Klaren darüber sein, dass eine hohe versprochene Rendite in der Regel auch mit einem hohen Risiko, einhergeht.“

Schlimmer noch: Anleger berichten davon, dass sie vor kurzem eine Mitteilung erhalten hätten, dass ihr Geld durch eine strafbare Handlung verloren sein könnte. Anleger sollen auch dazu aufgefordert werden, sich einer Strafanzeige anzuschließen.

Dr. Späth hierzu: „Dies lässt leider nichts Gutes vermuten. Jedoch sollten Anleger hier wirklich objektiven Rat einholen und aufgrund der zahlreichen Verflechtungen hier lieber unabhängig ihre Rechte durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen lassen.“

Auch sollten sie alle ihnen zustehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, d.h, eventuell auch eventuelle Schadensersatzansprüche. Auch sollten betroffene Anleger darauf hingewiesen werden, dass in solchen Fällen teilweise ein schnelles Handeln erforderlich ist, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden.


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