Plötzliche Kontosperre: Handeln Sie sofort!

  • 5 Minuten Lesezeit

Welch ein Alptraum: Sie haben Guthaben auf Ihrem Konto und doch hat Ihnen die Bank ohne jede Ankündigung sämtliche Transaktionen gesperrt. Überweisungen, Daueraufträge, Ratenzahlungen – alles steht still. Und zu allem Überfluss funktionieren weder Ihre Kredit- noch Ihre Debitkarte.

Das erleben derzeit zahlreiche Kontoinhaber, sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen. Viele Fälle betreffen Kunden der Commerzbank und der comdirect.

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Thema:

Gesperrtes Bankkonto wegen Geldwäscheverdacht?


Auch in unserer Kanzlei mehren sich diese Vorfälle. Der Grund für diese Kontosperrungen trotz Guthaben ist in den meisten Fällen eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung.

Das Tragische: Obwohl durch die gesperrten Konten schnell eine geschäfts- und existenzbedrohende Lage entsteht, weil mit einem Mal weder Miete, Strom oder Wasser noch die Güter des täglichen Lebens bezahlt werden können, verweigert die Bank jegliche Auskunft zu den Gründen dieser Sperrung.


Kontosperrungen sind keine Einzelfälle

Nicht nur in unserer Fachkanzlei werden die Fälle immer häufiger: Der „Financial Intelligence Unit Jahresbericht 2020“ hat ermittelt, dass sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen zur Geldwäsche in Deutschland im Zeitraum von 2010 bis einschließlich 2020 von 11.712 auf 144.005 erhöht hat. Allein von 2018 bis 2020 sind die Verdachtsmeldungen um fast 50 % angestiegen.

Ursache sind gesetzliche Bestimmungen zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die sich verschärft haben und Banken rechtlich verpflichten, bei ungewöhnliche Transaktionen gegebenenfalls das Konto zu sperren. Diese Maßnahme ist eine wichtige Handhabe gegen Geldwäsche und kriminelle Strukturen, allerdings passiert es oftmals, dass die Betroffenen ihr Konto legal nutzten und dennoch einer Verdachtsmeldung ausgesetzt sind. Da aber die Gründe für die Sperrung nicht offen gelegt werden, fällt eine Rechtfertigung schwer.

Stiftung Warentest: Plötzlich unter Verdacht

Versicherungsbote: Und plötzlich war das Konto dicht


Ein kleiner Verdachtsmoment mit enormen Folgen

Unsere Mandanten können sich oft nicht erklären, warum ihr Privatkonto oder das Firmenkonto gesperrt wurden. Zumal die Banken dazu keine Auskunft geben – was ihnen gesetzlich so vorgegeben ist.

In den meisten Fällen gab es eine (legale, aber zunächst verdächtige) Kontobewegung, die oftmals automatisch eine Kontosperrung auslöste, zum Beispiel:

  • Auslandsüberweisungen
  • ungewöhnliche Bargeldeinzahlungen
  • ungeklärte Geldeingänge
  • Handel mit Kryptowährungen

Kryptowährung oftmals Grund für die Kontosperre

Banken lösen mitunter aufgrund verschärfter Geldwäschebestimmungen bereits bei Bargeldeinzahlungen von 2.500 Euro den Alarm aus. Auch Überweisungen ins oder aus dem Ausland und ungeklärte Geldeingänge können den Geldwäscheverdacht wecken, sollte der Kontoinhaber keine entsprechenden Nachweise für die fragliche Transaktion vorgelegt haben.


Wie können Sie einer Kontosperrung vorbeugen?

Um einer Kontosperrung vorzubeugen, sollten Sie vor unüblichen Transaktionen mit Ihrer Bank sprechen. Sorgen Sie dafür, ungewöhnliche Geldbewegungen erklären zu können, etwa durch Barauszahlungs-Quittungen einer anderen Bank, Sparbücher und Belege, die die Barauszahlung dokumentieren, Verkaufs- und Rechnungsbelege, Schenkungsverträge, Schenkungsanzeigen oder Verfügungen vom Nachlassgericht. Welche Unterlagen im Detail vorzulegen sind, muss mit dem Sachbearbeiter der Bank geklärt werden.

Firmenkonto erst gesperrt, dann gekündigt


Schnelle Hilfe bei Kontosperrung

Klar ist: Wenn Sie unter Geldwäscheverdacht stehen, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren, auch wenn Sie berechtigte Angst um ihre wirtschaftliche Existenz haben. Wütende Anrufe bei Ihrem Sachbearbeiter, verzweifelte Mails oder gar die Drohung, Ihren Fall publik zu machen, werden nichts nützen.

Einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gelingt es häufig innerhalb weniger Tage, eine unrechtmäßige Kontosperrung aufheben zu lassen.

In einem ersten Schritt werden wir mit Ihnen versuchen, herauszufinden, was den Verdacht ausgelöst hat. Möglicherweise gab es unübliche Kontobewegungen, bei denen der Bank der Nachweis zur Herkunft des Geldes fehlte. Um das Konto freischalten zu können, müssen die Umstände des Einzelfalls ergründet werden, damit wir rechtssicher reagieren können.

Wenn es die Zeit zulässt, werden wir dazu zunächst direkt mit der Bank korrespondieren und Sie dabei unterstützen, Ihrer Nachweispflicht nachzukommen.

Kontosperre: comdirect schaltet Konto für junge Familie wieder frei


Ein Beispielfall:

Vor wenigen Tagen erhielt eine Unternehmerin die Mitteilung, dass ihr Vorteils- und ihr Geschäftskonto trotz Guthaben von insgesamt rund 69.000 € gesperrt wurden – ohne Angabe von Gründen.

Die Folgen waren fatal: Daueraufträge konnten nicht abgebucht werden, Überweisungsaufträge wurden nicht ausgeführt, darunter auch Zahlungen an das Finanzamt. Kurz: Die Freischaltung der Konten war für den Geschäftsbetrieb unserer Mandantin existenziell.

Die Mandantin befürchtete zudem, dass die ausbleibenden Zahlungen an ihre Geschäftspartner und Dienstleister zu einer Aufkündigung der Geschäftsbeziehungen führen könnten. In den kommenden drei bis 20 Tagen würden nämlich Forderungen aus Rechnungen mit einer Gesamthöhe von rund 25.000 € fällig werden.

Verständlich, dass hier Eile geboten war und wir schnellstmöglich Kontakt mit der Beschwerdeabteilung der Bank aufnahmen. Wir forderten die Bank unter Fristsetzung von wenigen Stunden zur Kontenfreischaltung auf. Kurz nach Ablauf der Frist und wenige Minuten bevor wir den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das zuständige Landgericht versenden wollten, teilte die Bank per E-Mail mit, dass die Konten wieder für Verfügungen frei sind. Die von uns vorgerichtlich gesetzte Frist zur Kontofreischaltung war da gerade um etwa zwei Stunden überschritten.

Unsere Mandantin konnte wieder auf ihre Konten zugreifen und durchatmen.


Was tun, wenn das Konto gesperrt bleibt?

Besteht die Bank weiterhin auf der Sperrung des Kontos, bleibt oft nur der Weg über das Gericht.

Denn es eilt, insbesondere wenn ein Konto trotz Guthaben gesperrt worden ist und wichtige Zahlungen nicht geleistet werden können. Vor Gericht kann durch eine einstweilige Verfügung erreicht werden, dass die Bank das Konto freischalten muss.

Dabei ist darzulegen, welche weitreichenden, negativen Konsequenzen die Kontosperrung für die Betroffenen hat. Offene Forderungen können womöglich nicht mehr bedient werden, was zu Mahnungen, Vollstreckungstiteln und der Aufkündigung von Geschäftsbeziehungen führen kann. Eine existenzielle Gefahr.

In einem aktuellen Fall konnten wir erreichen, dass die Commerzbank die Übernahme sämtlicher Verfahrenskosten erklärt hat.


Kostenfreie Ersteinschätzung zur Kontosperrung 

Sollte Ihr Konto gesperrt worden sein, melden Sie sich gern über das Kontaktformular oder per E-Mail.

Für eine erste kostenfreie Einschätzung Ihres Falls ist es für uns wichtig zu wissen:

  • Welche Bank hat Ihr Konto gesperrt?
  • Seit wann ist das Bankkonto gesperrt?
  • Wurden Ihnen die Gründe mitgeteilt?
  • Gab es bereits in der Vergangenheit Ärger mit der Bank?
  • Befindet sich Guthaben auf dem Konto?
  • Wer hat Zugriff auf das Bankkonto?
  • Gab es zuvor ungewöhnliche Geldbewegungen?

Gerne stehen wir betroffenen Kunden mit unserer Erfahrung in diesen Fällen zur Verfügung. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können häufig für eine schnelle Freigabe des Kontos sorgen.

Sollten auch Sie aus unerfindlichen Gründen von einer Kontosperre Ihrer Bank betroffen sein, können Sie sich gerne bei Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und seinem Team von mzs Rechtsanwälten melden. Die Kanzlei ist per Telefon unter 0211-69002-0 oder per E-Mail an info@mzs-recht.de zu erreichen.

 https://www.mzs-recht.de/hilfe-bei-kontosperre


Über die Kanzlei

mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. In den Jahren 2016 bis 2022 wurde die Kanzlei vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt durchgehend in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.

Foto(s): Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Thomas Meschede, www.mzs-recht.de

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