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Konkludentes Handeln - was Sie wissen und beachten müssen!

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Konkludentes Handeln - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist konkludentes Handeln?

Unter dem Begriff „Konkludentes Handeln“ versteht man im Rechtsverkehr eine stillschweigende Willenserklärung bzw. schlüssiges Handeln. Das bedeutet, eine Person bringt durch nonverbales Verhalten ihren Willen zum Ausdruck und signalisiert dem Vertragspartner damit, dass der Vertrag auch ohne eine ausdrückliche Willenserklärung zustande kommt.

Was sind typische Fälle konkludenten Handelns?

Jeden Tag kommt es zu stillschweigenden Willenserklärungen, z. B. wenn wir beim Bäcker auf ein bestimmtes Gebäckstück zeigen, beim Einkaufen die Ware auf das Warenlaufband legen etc. Auch in folgenden Fällen liegt konkludentes Handeln vor:

  • Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel
  • Kontogutschrift
  • Bestellungen (z. B. Gast hebt leeres Glas, um weiteres Getränk zu bestellen)
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Dauerschuldverhältnisse (z. B. der Mieter zahlt nach Mietende den Mietzins weiter, dies wird vom Vermieter geduldet)
  • Versteigerungen (Anhebung der Hand bei Gebotsabgabe)

Bei Abschluss eines Vertrags benötigen Minderjährige die Genehmigung der Eltern. Hier kann ein konkludenter Vertragsschluss nicht direkt vorliegen. Darüber hinaus genügt konkludentes Handeln nicht, wenn das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt.

Foto(s): ©Pixabay/www_slon_pics

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