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Popppy, Ballooony, VendingJet Insolvenzen: FRISTEN für Anleger & eigene Automaten schnell sichern

  • 3 Minuten Lesezeit

I. Insolvenzverfahren der Poppy - Unternehmensgruppe am AG Rottweil per 1.12.2021

  1. Popppy of Germany GmbH,  8 IN 107/21, Forderungsanmeldefrist: 18.01.2022
  2. Ballooony GmbH Co. KG,  8 IN 108/21, Forderungsanmeldefrist: 18.01.2022
  3. VendingJet GmbH, 8 IN 106/21, Forderungsanmeldefrist: 18.01.2022 

Für alle gilt: Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) schriftlich anzumelden. Bei den Anmeldungen sind Gründe und Beträge der Forderungen anzugeben. Zu den Berichtsterminen sowie Präsenzterminen zu Beschlussfassungen der Gläubigerversammlungen wurde der 08.02.2022 anberaumt.

II. Ursachen der Insolvenzen

Nach den Feststellungen des Insolvenzverwalters sind die Ursachen der Insolvenzen nicht in der COVID19- Pandemie zu suchen,  sondern liegen in der Art und Weise der Ausübung dieses Geschäftsmodells.

III. Derzeit zu veranlassen

Prüfen Sie in Ihre Unterlagen, in welcher der Gesellschaft sie investiert sind und überlassen sie uns diese Dokumente für die form- und fristgerechte Anmeldung. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bekämen Sie an uns gezahlte Gebühren von Ihrer Versicherung zurück. 

IV. Was wir brauchen: Dokumente/Kopien 

  1. Kaufverträge,
  2. Mietverträge,
  3. Lieferscheine,
  4. Aufschlüsselung, für welchen Vertrag welche Mieten & Ausgleichszahlungen erfolgten,
  5. Rechtsschutzdaten (Name,  Nummer).

V. Unsere Maßnahmen - gestaffelt nach Wichtigkeit

  1. Frist- und formgerechte Forderungsanmeldungen
  2. Beratung & kostenfreie Rechtsschutzanfragen!
  3. Selbstverständlich werden auch die maßgeblichen Geschäftsführer - sowohl eingetragene als auch faktische in den Focus von Regressansprüchen unserer Mandanten rücken.
  4. Unmittelbare Bedeutung werden die Ergebnisse des Strafverfahrens haben. Sowohl die Straf- als auch die Zivilprozessprozessordnung bieten unseren Mandanten hinreichende Möglichkeiten zur Schadenskompensation bzw. Rückgewinnungshilfe. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft etwaiger Strafurteile.

VI. Schwierigkeiten

Lieber nicht! Der Versuch, selbst die Forderungsanmeldungen durchzuführen, kann nur scheitern! Für jeden Mandanten muss überlegt werden, in welchem Insolvenzverfahren mit welcher Begründung und in welcher Höhe anzumelden ist. Erledigt ist dieser typisch anwaltliche Job erst dann, wenn die Forderungen der Mandanten vom Insolvenzverwalter nicht bestritten sondern auch 

zur Tabelle be s t ä t i g t wurden

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Aussonderungsrechte für die eigenen Automaten bestätigt wurden.

Dies wird jedoch nicht ohne rechtliche Komplikationen und Gerichtsverfahren ablaufen: Fakelieferscheine, unklare Regelungen in Kauf- und Mietverträgen zu Besitzkonstituten zur Übereignung der Automaten, schneeballsystemartige Vorgänge und eine mehr als schlampige Buchaltung der Insolvenzschuldnerinnen bedingen eine unklare Tatsachen- und komplizierte Rechtslage.

Rufen Sie uns einfach kostenfrei an   

unter 0800 77 42 667

wir erklären Ihnen alles. 

TIP: Lassen Sie sich n i c h t von Ihrer Rechtsschutzversicherung und deren Anwälten veralbern. Letztere arbeiten zu Dumpingpreisen und werden d e s w e g e n von den Versicherern begünstigt und Ihnen empfholen(!) und haben von speziellen Schadensfällen dieser Art und den Erfolgsaussichten keine Ahnung. Sie haben freie Anwaltswahl! Rechtsschutzanfragen übernehmen wir kostenfrei für Sie.

REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Poppy – Anleger in Deutschland schon seit Mai dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/

Foto(s): IV Scheffler


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