Postbank /DSL - ​Löschungsbewilligung fehlt

  • 1 Minuten Lesezeit

Die IT-Probleme bei der Deutschen Bank AG betreffen Vertragspartner von Immobilienfinanzierungen ganz besonders heftig. Dabei sollten sich doch gerade ausstehende Löschungsbewilligungen schnell und vor allem kundenfreundlich regeln lassen, aber offensichtlich hat die Deutsche Bank gar kein Interesse daran, individuelle Lösungen zu erarbeiten, sondern hofft wohl immer noch stoisch darauf, dass eine irgendwann dann doch mal abgeschlossene IT-Migration von Postbank und DSL-Bank alle Probleme lösen wird.

Um was geht es bei fehlenden Löschungsbewilligungen? Beim Verkauf einer Immobilie, die über die DSL-Bank finanziert worden war, hat der Kunden nach Tilgung der Schuld einen Rechtsanspruch darauf, dass die kontoführende Bank einwilligt, um die Grundschuld austragen lassen zu können.

Rechtsanwalt Fritsch: „Die Bank hat keine Forderungen mehr an ihren ehemaligen Darlehensnehmer und weigert sich trotzdem, der Löschung des Grundschuld zuzustimmen."

Für den Verkäufer der Immobilie hat das enorme Folgen, denn der neue Besitzer verlangt natürlich ein sauberes Grundbuch. Er verweigert die Zahlung oder fordert sogar vom Verkäufer die Übernahme der Darlehenszinsen oder fortdauernder Mietzahlungen, solange die Immobilie nicht offiziell und rechtsgültig übergeben werden kann.

Die Mitte des Jahres mit dem Einstieg in die Migration der Postbanksysteme in die IT der Deutschen Bank erstmals auftauchenden Probleme haben sich bis heute nicht entschärft. Ob wirklich – wie die Deutsche Bank behauptet – bis zum Jahresende alles geregelt werden kann, ist zweifelhaft.

Rechtsanwalt Fritsch empfiehlt, bei fehlenden Löschungsbewilligungen nach Feststellung des Verzugs schnell ins Klageverfahren zu gehen. Wichtig dabei: Befindet sich die Bank wirklich im Verzug, dann besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Deutsche Bank auch die Kosten des Rechtsstreits übernehmen muss. Auch sollten etwaige Schadensersatzforderungen gemeinsam mit einem erfahrenen Juristen durchdacht werden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Fritsch

Beiträge zum Thema