Postbank erstattet Kunden fast € 48.000,00.- in Betrugsfall!

  • 1 Minuten Lesezeit

Postbank erstattet Kunden fast € 48.000,00.- in Betrugsfall! 

Den Kunden der Postbank, einem Ehepaar aus Süddeutschland, war durch strafrechtlich relevante Handlungen seitens eines diesseits ungekannten Täters im Rahmen zahlreicher Online-Überweisungen ein vorübergehender Gesamtschaden in Höhe von rund € 48.000,00.- entstanden.

Verwendung fand die kundenseitig installierte Postbank-Sofware "BestSign". Dem folgte die Aktivierung eines weiteren BestSign-Verfahrens mit anderer Bezeichnung durch einen der beiden Konton

Die Überweisungen gingen binnen drei Tagen auf Konten europäischer Auslandsbanken mit Sitz in Irland und Frankreich. Betroffen warten zwei Konten unserer Mandantschaft. Binnen weniger Monate gelang es uns, fast den gesamten Schaden ungeschehen zu machen.

Nachdem ein Großteil des ergaunerten Betrages im Zuge unseres Einschreitens von den Empfängerbanken an die Postbank und sodann an unsere Mandantenschaft zurück überwiesen wurde, erstatte die Postbank von dem verbliebenen Schaden von € 9.900,00.-  im Wege des Vergleichs rund 8.000,00.- zur, nach Worten der Postbank, "Vermeidung einer für beiden Seiten aufwändigen gerichtlichen Verfahrens".

Unsere Mandanten sind überglücklich! Auch dieser Fall zeigt: Opfer von betrügerischen Hanlungen (wie auch Pishing, Skimming, Telefonanrufen angeblicher Bankmitarbeiter) sollten den Schaden nicht tatenlos hinnehmen sonder anwatlichen Rat aufsuchen.

Zum wiederholten Male gelingt es uns, Postbankkunden als Opfer von Pishing-/Betrugsattacken in hohem Maße schadlos zu halten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.

Beiträge zum Thema