P&R-Container-Insolvenz – News

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Nachdem nun die erste Welle der Neuigkeiten und der Schreckensmeldungen verebbt ist, bleibt die Verunsicherung bei den P&R-Container-Anlegern. 

Wir haben in den letzten zwei Wochen ca. 800 Gespräche mit geschädigten Anlegern geführt. Im Grundsatz liegen sämtliche Fälle gleich. Nicht ein einziger Anleger wurde von seinen Beratern korrekt über eine mögliche Nachschusspflicht, über den grauen Kapitalmarkt, ja meist nicht einmal über einen möglichen Totalverlust aufgeklärt. 

Es ist somit sonnenklar, dass die beste und derzeit einzige Möglichkeit, seine Verluste zu minimieren und wieder an die Einlagesumme zu kommen, ein Vorgehen gegen die Berater ist.

Problem an der Sache ist jedoch, in den meisten Fällen, dass viele Anleger bei P&R direkt geordert haben, dies ohne Einbeziehung eines Beraters. Klar ist aber auch, dass ein Berater der einmal einen Kunden angelegt hat, bei jedem weiteren Kauf Provision in Höhe zwischen 2 und 5 % der Einlagesumme kassiert hat. Dies mit oder ohne Beratung! 

Wichtig ist an dieser Stelle, dass die absolute Verjährung bei der Beraterhaftung nach zehn Jahren eintritt. Sollten Sie in diesem Zeitraum unter Zuhilfenahme eines Finanzberaters P&R-Container gekauft haben, so sind die Chancen extrem hoch, aufgrund der vorliegenden Falschberatung hier zu seinem Recht zu kommen und die Einlagegelder wieder zu erhalten. Zu beachten ist auch, dass in den meisten Fällen eine Haftpflichtversicherung für Falschberatung bei den Finanzberatern vorliegt und diese im Zweifel deutlich mehr Geld zur Verfügung hat als P&R. Zögern Sie also nicht, Ihre Ansprüche gegenüber den Beratern geltend zu machen!

Dies ist der derzeit einzige Weg, der zu einem schnellen Ergebnis führt. Nach vorsichtigen Schätzungen wird das Abarbeiten der Insolvenz einen zeitlichen Rahmen von 5-7 Jahren ausmachen. Dies abzuwarten und erst dann gegen mögliche Berater vorzugehen wäre fatal, da die Ansprüche gegen die Berater parallel in einem deutlich kürzeren Zeitrahmen verjähren.

Ob die Container jemals in das Eigentum der Anleger gelangt sind, ist noch unklar. Sollte dem nicht so sein, wäre dies natürlich für eine Nachhaftung vorteilhaft. Allerdings entstünde der Nachteil, dass die Container und die Containerrechte möglicherweise in die Insolvenzmasse der P&R fallen und die Anleger hieraus keinen Honig mehr saugen können.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Anleger?

Bemerkenswert ist, dass die P&R im Jahre 2017 den ersten von der BaFin zu genehmigenden Prospekt veröffentlicht hat und hierin unter anderem eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes des beauftragten Wirtschaftsprüfers vorliegt. Schon im Jahre 2017, genauer im Juli 2017, merkte die Zeitschrift „Finanztest“ an, dass die Einschränkung eines Bestätigungsvermerkes ein seltener, nicht oft vorkommender Mangel der hier vorliegenden Bilanz ist. Dies könnte ein Anknüpfungspunkt für die Anleger sein.

Weiterhin sollte ein Vorgehen gegen die Anlagevermittler überprüft werden. Diese sind in der Regel haftpflichtversichert und könnten somit die einzige Möglichkeit darstellen, wieder an sein investiertes Geld zu kommen. Eine Haftung der Anlagevermittler ist sehr wahrscheinlich, da diese sicherlich nicht oder nur in Teilen über die weitgehende Haftung des hier vorliegenden Investments aufgeklärt haben.

Ebenso sollte der vorliegende Prospekt auf Prospektfehler überprüft werden, da dies ein wichtiges Argument gegenüber möglichen Nachforderungen vonseiten des Insolvenzverwalters Michael Jaffé sein könnte.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Sollten Sie keine Ansprüche gegen ihre Vermittler geltend machen können, so ist es jedoch extrem sinnvoll, sich der Anlegerallianz der P&R-Geschädigten anzuschließen, da Sie hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden. 

Weiterhin ist der Zusammenschluss viele Anleger entscheidend für die Stellung in der Gläubigerversammlung gegenüber dem Insolvenzverwalter. 

Nur in der Masse wird man Stärke beweisen können. Melden Sie sich deshalb, unabhängig, ob Sie Ansprüche geltend machen können oder nicht, bei der Anleger-Allianz der P&R-Geschädigten an.

https://anleger-allianz.info/rechtbereiche-details/gemeinsam-in-der-krise-jetzt-der-allianz-der-p-r-geschaedigten-beitreten

Kanzlei KMP3G meldet Forderungen an – und setzt Schadensersatzansprüche durch

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich. 

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner: 

RA Markus Klamert


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