P&R-Container-News IV: Steuer Nachforderungen/ Vermittlerhaftung

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Neue Schreckensmeldungen für die Anleger bei P&R

nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und nach den Zwischenberichten des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Jaffee sieht es so aus, dass die ca. 1,2 Millionen Container teilweise doppelt verkauft wurden. Da P& R für den Rückkauf der Container mehr Geld an Anleger bezahlte als zwischenzeitlich am Markt zu erzielen war, entstand eine Unterdeckung. Man hätte zur damaligen Zeit rechnerisch etwa zwei Container verkaufen müssen, um zum versprochenen Preis der Rückgabe eines Containers zu kommen. Dies ergebe sich aus den Bilanzen von P&R, so der renommierte Finanzanalyst Stefan Leupfinger. Allein im Jahre 2015 wurden mehr als 100.000 neue Standardcontainer an Investoren verkauft, die rechnerisch nicht da sein können. Für 2016 ergibt sich ein ähnlicher Verdacht. Es stellt sich also die Frage, ob einige Anleger Container gekauft haben, die überhaupt nicht existiert haben. Oder waren die als neu verkauften Container in Wahrheit gebrauchte Alte? Der P&R Gründer Heinz Roth lässt hierzu über seine Anwälte mitteilen, dass diese Fragen Gegenstand der Bestandsaufnahme durch PWC sein.

Doch was geschieht nun wenn die Eigentumslage nicht geklärt ist? Was wenn die Anleger nicht Eigentümer geworden sind? Dies ist steuerlich relevant. Da die Anleger die Kosten für die Abschreibung der Container beim Finanzamt absetzen konnten und abgesetzt haben, müssen Sie im Zweifel wohl Sie für die vergangenen zehn Jahre neue Steuererklärungen abgeben und Nachzahlungen leisten.

Es ist offensichtlich, dass 90 % der Anleger falsch beraten worden sind. 

Nehmen Sie deshalb die Vermittler in die Haftung!

Allein schon die Tatsache, dass man sich das Eigentum an den Containern zertifizieren lassen muss, um Eigentum zu erwerben und der nicht erfolgte Hinweis hierauf sind Beratungsfehler und führen zu Schadensersatz!

Wer hierüber nicht aufgeklärt wurde, kann auf diesem Wege den jeweiligen Vermittler ohne weitere Zweifel in Haftung nehmen und sollte dies auch tun! Dies ist der einzige Weg, um sein eingezahltes Geld wiederzuerlangen.

Ebenso sind Schadensersatzansprüche gegen Gründer, gegen die Vorstände, gegen die Geschäftsführung, gegen die Initiatoren und die möglichen Wirtschaftsprüfer möglich und zu überprüfen. Diese Ansprüche sind, wie die anderen auch, jedoch nicht zeitlich unbegrenzt geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren spätestens drei Jahre nach Anmeldung der Insolvenz.

Wehren Sie sich!

Sollten Sie keine Ansprüche gegen ihre Vermittler geltend machen können, so ist es jedoch extrem sinnvoll, sich der Anlegerallianz der P&R-Geschädigten anzuschließen, da Sie hier regelmäßig über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten werden. 

Weiterhin ist der Zusammenschluss vieler Anleger entscheidend für die Stellung in der Gläubigerversammlung gegenüber dem Insolvenzverwalter. 

Nur in der Masse wird man Stärke beweisen können. Melden Sie sich deshalb, unabhängig, ob Sie Ansprüche geltend machen können oder nicht, bei der Anleger-Allianz der P&R-Geschädigten an.

https://anleger-allianz.info/rechtbereiche-details/gemeinsam-in-der-krise-jetzt-der-allianz-der-p-r-geschaedigten-beitreten

Kanzlei KMP3G meldet Forderungen an – und setzt Schadensersatzansprüche durch

Anleger sollten jetzt aktiv werden, um Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen zu können. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München, steht Anlegern nicht nur bei der rechtssicheren Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle zur Seite, sondern prüft auch Schadensersatzansprüche und ist in der Lage, diese effektiv und schnell durchzusetzen – wo nötig, auch gerichtlich. 

Die Kanzlei KMP3G Klamert + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht und steht Ihnen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerne zur Seite. Wir überprüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten jederzeit und unverbindlich in einer Erstberatung.

Ihr Ansprechpartner: 

Rechtsanwalt Markus Klamert



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