P&R-Pleite – Abschlussprüfer geraten ins Visier der Anleger

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Die Insolvenz des Container-Vermittlers P&R gehört bereits jetzt zu den größten Anlageskandalen der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Rund 54.000 Anleger hatten über die verschiedenen Gesellschaften der P&R-Gruppe Schiffscontainer gekauft und diese dann vermieten lassen. Etwa 3,5 Milliarden Euro flossen dafür an die Pleitegesellschaften. Viele Anleger haben allerdings nie einen Eigentumsnachweis für ihre Container erhalten. Trotzdem klappte das Geschäft jahrzehntelang reibungslos und durchaus renditestark. Selbst die massive Krise der Containerschifffahrt konnte das Geschäftsmodell nicht stoppen – zumindest vordergründig. „Wenn sich die aktuelle Erkenntnislage bestätigt, hat die P&R-Gruppe für die Anleger deutlich weniger Container gekauft als angegeben“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwalts-AG, die bislang knapp 1.000 Anleger bei der Sicherung ihrer Rechte und Vermögenswerte in dem P&R-Insolvenzverfahren vertritt. Laut Medienberichten ist die Diskrepanz gewaltig: Nur rund 600.000 der insgesamt angegebenen 1,6 Millionen Containereinheiten soll die Gesellschaft tatsächlich im Bestand haben.

„Auch wenn es auf den ersten Blick widersinnig erscheint, könnte diese Hiobsbotschaft die Lage der Anleger durchaus verbessern“, sagt Nieding. Hintergrund sei, dass damit eine neue Adresse ins Spiel käme. „Wenn die Dimensionen nur annähernd so sind, wie es die aktuelle Berichterstattung vermuten lässt, könnten zusätzliche Schadenersatzansprüche gegen die Abschlussprüfer der P&R-Gruppe bestehen“, erläutert der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ähnliches habe es bereits in den 90er Jahren im Skandal rund um das Neue-Markt-Unternehmen Flow-Tex gegeben. Auch damals ging es darum, dass deutlich weniger Anlagegüter vorhanden waren, als vom Unternehmen angegeben und vom Abschlussprüfer testiert. „Das Missverhältnis hätte dem Abschlussprüfer auffallen müssen. Am Ende musste die Prüfungsgesellschaft bei Flow-Tex Schadenersatz im dreistelligen Millionenbereich zahlen“, sagt Nieding. Die Inanspruchnahme der Prüfer hat auch den Vorteil, dass dahinter zahlungskräftige Berufsschaden-Haftpflichtversicherer stehen.

Nichts hält der Anwalt dagegen von den Versuchen, Schadenersatz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzuklagen. „Gemäß Paragraph 4 Absatz 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes nimmt die BaFin ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies bedeutet, dass Schadensersatzansprüche gegen die BaFin bereits gesetzlich ausgeschlossen sind. Entsprechend liegen auch ablehnende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes vor“, sagt Nieding und ergänzt: „Wir können P&R-Betroffenen daher nicht empfehlen, sich einem solchen Vorgehen anzuschließen, da nahezu sicher ist, dass entsprechende Klagen kostenpflichtig abgewiesen werden.“



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