P&R Seecontainer-Insolvenz

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Wie können Anleger den totalen Schiffbruch vermeiden?

50.000 Anleger, die in Seecontainer der P&R-Gruppe investiert haben, mussten zum Frühlingsanfang eine Schocknachricht verdauen. Drei von vier Vertriebsfirmen der Gruppe mit Sitz in Grünwald bei München haben am 15.03.18 Insolvenz angemeldet. Es droht der Totalverlust von 3,5 Milliarden Euro. Die Pleite des Container-Finanzierers Magellan im Jahr 2016 mit „nur“ 9.000 Anlegern ist im Vergleich zu dieser Mega-Insolvenz ein kleiner Fisch.

Direktinvestments in Seecontainer als Geschäftsmodell – nicht ohne Risiken

Die Idee klingt einfach und faszinierend: Der Anleger erwirbt von einem Unternehmen direkt das Eigentum an Containern und das Unternehmen mietet diese zurück, zahlt dafür eine vertraglich garantierte Miete und kauft am Ende der Vertragslaufzeit die Container für 65 % des ursprünglichen Wertes zurück. Das auf dem ersten Blick verlockende Geschäftsmodell hat aber auch seine Tücken. Zwar wird der Anleger Eigentümer der Container und diese Rechtsstellung wird auch durch eine Insolvenz des mietenden Unternehmers nicht beeinträchtigt, aber Häfen und Reedereien können grundsätzlich Standgebühren und Entsorgungskosten vom Eigentümer fordern. Eine Neuvermietung der Container durch die Eigentümer nach der Pleite der P&R-Gruppe ist theoretisch möglich, dürfte aber mangels Fachkunde und geschäftlicher Kontakte kaum durchführbar sein.

Handlungsoptionen – nicht auf die lange Bank schieben

Anleger stehen trotz der P&R-Pleite nicht schutzlos da. Es existieren verschiedene Handlungsoptionen, die nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten:

• Zunächst ist zu überprüfen, in welcher Form eine Teilnahme an dem Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe durchgeführt werden kann, um das investierte Geld zu sichern. Anleger können so z. B. die garantierten Mietzahlungen für die Container zur Insolvenztabelle anmelden.

• Anleger sollten sich organisieren und ihre Interessen in schlagkräftigen Vereinigungen bündeln. Gemeinsam ist man stärker!

• In vielen Fällen kann auch der Verkauf der Container sinnvoll sein und in Betracht kommen. Bei der Magellan-Pleite konnte über 100.00 Container der Anleger verkauft und damit in vielen Fällen ein Totalverlust der Anleger vermieden werden.

• Häufig dürfte das Containerinvestment von einem Berater empfohlen worden sein, ohne dabei auf die Risiken ausreichend hingewiesen zu haben. Dann kommen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.

Es sollte wohlüberlegt sein, welche Handlungsoptionen ergriffen werden. Die Konsequenzen können äußerst weitreichend sein und sind ohne die Beratung durch einen Experten bzw. Fachanwalt kaum abschätzbar. Gerne prüfen wir Ihren Fall und erörtern sodann die Pros und Cons der unterschiedlichen Möglichkeiten.

Über uns

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts und insbesondere des Kapitalanlegerrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus Tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten.



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