Prämiensparverträge der Sparkassen - rechtswidrige Zinsklauseln & Chancen für Verbraucher

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat aufgedeckt, dass Sparkassen ihren Kunden über Jahre hinweg zu geringe Zinsen gutgeschrieben haben. Betroffen sind die sogenannten Prämiensparverträge der Sparkassen, die in den 1990er und 200er Jahren angeboten wurden.

Hintergrund
Die Prämiensparverträge sehen eine variable Verzinsung des Sparguthabens vor. Und genau hier entstehen die Differenzen zwischen den Sparkassen und ihren Kunden: der variable Zins muss angepasst werden, wobei die von den Sparkassen verwendete Klauseln von der Rechtsprechung in vielen Fällen als unwirksam betrachtet werden.

Chancen auf Zinsgutschriften bzw. Nachzahlungen
Damit muss die Art und Weise der Zinsanpassung über eine ergänzende Vertragsauslegung vorgenommen werden und hier haben die Sparkassen ihren Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentralen über Jahre hinweg zu wenig Zinsen gutgeschrieben. Diese Auffassung wird mittlerweile von verschiedenen Gerichten grundsätzlich geteilt, so z.B. vom Oberlandesgericht Dresden. Auch die BaFin hat die Sparkassen bereits aufgefordert, auf die Kunden zuzugehen und interessengerechte Lösungen anzubieten.

Hohe Summen möglich

Durch den Zinseszinseffekt sind die Auswirkungen erheblich. Ich vertrete aktuell Mandanten gegenüber Sparkassen in Verfahren, in denen es um über 6.000,00 EUR bis über 50.000,00 EUR geht.
Kunden von Sparkassen, die einen Prämiensparvertrag abgeschlossen haben, sollten diesen also in eigenem Interesse überprüfen lassen. 

Fachkundige Beratung anfordern

Hierbei kann ich Sie gerne unterstützen. Sie erhalten bei mir gerne umgehende Einschätzung zu der Frage, ob Ihr Prämiensparvertrag eine rechtswidrige Zinsanpassungsklausel beinhaltet und in welchem Umfang Ihnen möglicherweise Zinsen vorenthalten wurden. Sie profitieren hierbei von meiner allgemeinen Expertise als Fachanwalt für Bankrecht und aus konkreter Erfahrung, die ich in der Vertretung von Kunden gegenüber verschiedenen Sparkassen gewonnen habe. Gerne übernehme ich auch eine Anfrage für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche in diesen Fällen regelmäßig übernimmt.




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