Problematischer Franchisenehmer der Engel & Völkers AG

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Engel & Völkers ist ein führendes Unternehmen in der Vermittlung von höherpreisigen Wohn- und Gewerbeimmobilien, sowie Yachten und Flugzeugen. Zudem sind sie einer der größten Franchisegeber in diesem Bereich. Einer dieser Franchisenehmer, die Engel & Völkers Resort GmbH, befindet sich nun in der Liquidation.

Worum geht es?

In Kanada wurde ein neues Luxusressort mit dem Namen „Forest Lakes Country Club“ durch die Engel & Völkers Resorts GmbH geplant. Es sollte die Verbindung von hochpreisigen Immobilien, 5-Sterne Hotel und einem Golfplatz herstellen und das alles inmitten der kanadischen Natur. Doch zur eigentlich für 2018 geplanten Fertigstellung kam es nie, die verantwortliche Baufirma Terra Firma Development Corporation (Terra) ist mittlerweile insolvent, die Engel & Völkers Resorts GmbH befindet sich in Liquidation.

Bei der Engel & Völkers Resorts GmbH handelte es sich, wie bereits erwähnt, um eine Franchisenehmerin der Engel & Völkers AG. Diese warben seit 2011 um tausende Anleger, welche auf Grund des guten Namens und der versprochenen Toprendite in hohen Summen investierten, erklärt Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei. Auf Grund der Insolvenz droht statt der versprochenen hohen Renditen jetzt vielen der Verlust ihrer gesamten Kapitaleinlage.

Wer steckt hinter der „Engel & Völkers Resort GmbH“?

Die Engel & Völkers Resort GmbH ist eine im Dezember 2010 gegründete Tochterfirma der Engel & Völkers Residential GmbH, die wiederrum Tochterunternehmen der Engel & Völkers AG ist. Dabei wurde der Name „Engel & Völkers“ als Lizenz gegen Entgelt geliehen. Kurz nach der Gründung wurde Ralph Viereck Geschäftsführer, welcher zugleich aus dem Vorstand der Engel & Völkers Capital AG ausstieg, sodass tatsächlich keine Verbindung mehr zwischen der Tochtergesellschaft und der eigentlichen AG bestand, während der Schein durch die weitere Verwendung des Namens als Franchisenehmer allerdings nach außen für viele gewahrt blieb.

Darauf berufen sich jetzt auch Engel & Völkers, die sich von allen Handlungen und Vertrieben der Gesellschaft freistellen und betonen, dass es sich zwar um ein Tochterunternehmen gehandelt habe, diese allerdings komplett „rechtlich und wirtschaftlich selbstständig“ gearbeitet habe und es dieser auch nicht gestattet gewesen sei, Kapitalanlageprodukte unter der Marke „Engel & Völkers“ zu verteiben, auch um nicht selbst in die Haftung zu geraten.

Wie präsentierte sich die „Engel & Völkers Resort GmbH“ nach außen?

Zum Ersten vertrauten die Anleger wie beschrieben auf den guten Namen und das gute Image der Engel & Völkers AG. Doch es gibt noch weitere Indizien, die zeigen, dass viele keinen Unterschied zwischen der Tochterfirma und der eigentlichen Aktiengesellschaft gesehen haben: So berichteten etwa Augenzeugen dem „Handelsblatt“, dass einer der Gründer der AG, Herr Christian Völkers, persönlich öfter bei Präsentationen des Franchisenehmers zugegen war. Auch waren die Flyer in exakt dem gleichen Stil gehalten wie die der Hauptgesellschaft, das Logo wurde mit kleinem Resorts Zusatz fast überall verwendet, die E-Mail Adressen der Beteiligten hatte die Endung „@engelvoelkers.com“ und es gab noch einige weitere Querverweise auf die Aktiengesellschaft.

Eine derartige Verwendung ist im Franchisebusiness nicht unüblich, im Gegenteil, diese ist vom Franchisenehmer, als auch vom Franchisegeber gewollt, um vom guten Namen zu profitieren bzw. das eigene Unternehmen geographisch weiter zu verbreiten.

Wie funktioniert ein Franchisesystem?

Wie bereits öfter erwähnt, gibt es bei einem Franchisesystem grundsätzlich zwei Beteiligte, wie Rechtsanwalt Fürstenow im Folgenden darstellt:

den Franchisenehmer und die Franchisegeberin. Die Franchisegeberin tritt gegen die Zahlung eines vertraglich festgelegten Betrages Ihre Lizenzrechte an die Franchisenehmerin ab, sodass diese die Geschäftsidee der Franchisegeberin übernehmen und unter dessen Firmenlogo führen darf. Dies kann beliebig oft an beliebig viele Franchisenehmer geschehen. Franchisenehmer sind mittlerweile sehr weit in allen möglichen Branchen verbreitet und täglich schließen Verbraucher Verträge mit diesen, meist ohne zu wissen, dass de facto kein Vertrag zwischen der Hauptfirma, sprich dem Franchisegeber und ihnen, sondern lediglich ein Vertrag zwischen ihnen und dem Franchisenehmer zustande gekommen ist. Dies spielt an sich auch erst eine Rolle, wenn wie in diesem Fall, Streitigkeiten entstehen.

Die Franchisegeberin hat, um der Schädigung der eigenen Marke vorzubeugen, oft vertraglich eingeräumte Kontrollrechte gegenüber der Franchisenehmerin. Im Endeffekt trägt sie das Risiko, dass Ihre Marke auch unter dem Franchise leiden kann, dies ist allerdings auch akzeptiert, da der Franchisenehmerin eine wirtschaftliche Selbstständigkeit eingeräumt werden soll, um interne Prozesse und Entscheidungen unkompliziert abhalten zu können. Zudem ist ein wirtschaftliches Handeln auch im besten Interesse der Franchisenehmerin, sodass von einer Art Symbiose gesprochen werden kann, die das Risiko für beide Seiten überschaubar hält.

Engel & Völkers Resorts GmbH: Ein Einzelfall?

Franchisesysteme haben sich in den letzten Jahren stetig erweitert und erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Die Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee gegen eine Gebühr (mehrfach) an Franchisenehmer zu vermieten ist für viele Unternehmen sehr reizvoll. Doch mit diesem Hype haben sich auch immer mehr unseriöse Anbieter unter die seriösen Franchisenehmer geschlichen, die den guten Ruf Ihrer Franchisegeber missbrauchen. Der Markt wird überspült von teilweise noch sehr unerfahrenen, jungen Franchisenehmern, die auf schnelles Geld hoffen und Ihr Unternehmen im Namen des Franchisegebers unwirtschaftlich führen oder, wie in diesem Fall, sich und Ihre Projekte überschätzen. Generell gilt, natürlich vor allem bei Geschäften derartiger Größenordnungen, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich genau über den Vertragspartner zu informieren, auch ein Blick ins Impressum kann oftmals schon sehr aufschlussreich sein.

Wie kann ich mich als geschädigter Anleger verhalten? 

Als geschädigter Anleger sollten Sie Ihre Ansprüche genau prüfen und sich ggf. von Rechtsanwalt Fürstenow zu diesem Thema beraten lassen. So gibt es im Insolvenzverfahren des Vertragspartners, im Falle von Engel & Völkers Resorts GmbH, wenn die Insolvenzmasse die Forderungen nicht abdeckt, nur eine Quote. Allerdings wäre die Möglichkeit zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem Franchisegeber bestehen, falls diesem eine fehlerhafte Aufklärung über das tatsächliche Anlagerisiko und den damit verbundenen Verlust des gesamten Kapitals aufgrund der aber die schwammige Abgrenzung zwischen ihm und dem Franchisenehmer zuzurechnen ist.

 

Grundsätzlich haftet aus dem Vertragsverhältnis, wie beschrieben, lediglich der Franchisenehmer. Möglicherweise könnte aber auch die Engel & Völkers AG, trotz fehlendem direktem Vertragsverhältnis der Anleger zu dieser, haftbar gemacht werden. So wurde in einem ähnlichen Sachverhalt vom Amtsgericht Wuppertal im Jahr 2012 einer sogenannten Rechtsscheinhaftung des Franchisegebers in einem anderen Fall stattgegeben, sofern der Franchisenehmer nicht ausreichend und klar erkennbar von diesem abgegrenzt ist. Für die Beantwortung dieser Frage gibt es zwar keine einheitlichen Kriterien, es wären jedoch, wie oben dargestellt, einige Ansatzpunkte verfügbar, über die man eine Prüfung eines Schadensersatzanspruchs anstreben könnte. Auf Grund der Einzigartigkeit des Falles ist der Ausgang einer solchen Prüfung vor allem in Anbetracht der tatsächlichen Rechtsprechung jedoch nicht vorherzusehen.  Auch eine persönliche Haftung der ehemaligen Geschäftsführer der Engel & Völkers Resort GmbH auf Grund eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz könnte begründet sein.

Der Rechtsrat wurde vom Mitarbeiter der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Herrn Philipp Ewert, erstellt.

Problematischer Franchisenehmer der Engel & Völkers AG



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