Probleme mit dem Fertighaus? Hierauf sollten sie achten - Rechtstipp von Rechtsanwalt Dr. Schmied

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Das Eigenheim ist der Traum vieler junger Familien. Der Fertighausbau hat in den letzten Jahren deshalb nochmals stark an Beliebtheit gewonnen, da er oft eine schnellere und günstigere Möglichkeit bietet, ein Eigenheim zu errichten. Allerdings kann es auch zu Problemen mit Fertighausbau-Unternehmen kommen, die nicht immer zuverlässig und auftragsgemäß arbeiten.


Die drei häufigsten rechtlichen Probleme sind nach unserer Erfahrung:


  • Verzögerungen bei der Fertigstellung: Wie beim konventionellen Hausbau können auch beim Fertighausbau Verzögerungen auftreten. Diese können auf eine unzureichende Bauzeitplanung, fehlerhafte Vergabe oder Lieferprobleme beim Material zurückzuführen sein. Verzögerungen können zu zusätzlichen Kosten führen, wenn beispielsweise der Bauherr für eine längere Zeit in einer Mietwohnung leben muss.


Wichtig: Hier steht Ihnen möglicherweise Schadensersatz zu, falls vertraglich abgesprochene Termine vom Unternehmen nicht eingehalten werden! Lassen Sie dies durch eine Kanzlei für Baurecht prüfen.


Hierzu hat zum Beispiel das OLG Frankfurt entschieden: „Kann ein Wohnobjekt wegen Baumängeln oder -verzögerung nicht genutzt werden, so steht dem Bauherrn im Rahmen eines bauvertraglichen Schadensersatzanspruchs eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung zu.“

(OLG Frankfurt, Urteil vom 11. November 2016 – 4 U 3/11).



  • Mangelhafte Qualität/Baufehler: Ein weiteres Problem kann eine mangelhafte Qualität des Hauses sein, die auf minderwertige Materialien oder schlechte Handwerksarbeit zurückzuführen ist. Wenn diese Mängel nicht rechtzeitig behoben werden, können sie später teuer werden.


Wichtig: Beauftragen Sie frühzeitig einen Gutachter um die Mängel zu erkennen und einen Rechtsanwalt für Baurecht um gegen diese Mängel in den einzelnen Gewerken rechtlich vorzugehen! Bei Mängeln haben sie (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen den Bauunternehmer!


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu ebenfalls bereits zu Gunsten von Bauherren entschieden. In dieser Entscheidung hier ging es zum Beispiel um eine mangelhafte Fassade: Im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung des Unternehmers zur Erstellung eines (mangelfreien) Fertighauses schuldet er ohne Rücksicht auf anerkannte Regeln der Technik eine dauerhafte rissfreie Hausfassade. Lässt sich eine solche mit der in der vertraglichen Baubeschreibung vorgesehenen Konstruktion nicht erreichen, (entsprechende Nachbesserungsversuche sind erfolglos geblieben), so muss der Unternehmer ohne Aufpreis geeignetere, aufwendigere Maßnahmen treffen (Vergleiche BGH, 1974-04-29, VII ZR 29/73, BGHZ 62, 293), (BGH, Urteil vom 20. November 1986 – VII ZR 360/85). 


  • Ein weiterer problematischer Punkt ist oft die Kommunikation mit dem Fertighausbauunternehmen. Wenn Bauherren nicht ausreichend über den Fortschritt des Baus informiert werden oder keine Möglichkeit haben, ihre Anliegen und Fragen zu äußern, kann dies zu Frustration und Verärgerung führen. Auch hier haben Sie vertragliche Rechte.


Um diese Probleme von vornherein zu vermeiden, ist es wichtig, ein seriöses Fertighausbau-Unternehmen zu wählen, das auf langjährige Erfahrung und eine gute Reputation verweisen kann. Lassen Sie sich unbedingt fertige Referenzobjekte (ideal: bereits bewohnt!) zeigen.


Falls es doch zu Streitigkeiten kommt, steht die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schmied Ihnen gerne zur Seite, damit der Traum vom Eigenheim für Sie nicht zum Albtraum wird.

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Gerne stehe ich Ihnen in Fragen des Bau- und Werkrechts zur Seite.

Vereinbaren Sie gerne einen Erstberatungstermin mit mir.

Ihr RA Dr. Nico Schmied

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