Project-Immobilienfonds, Project-Investmentgesellschaften: Akuter Handlungsbedarf für Anleger der AIF!

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Project-Immobilienfonds, Project-Investmentgesellschaften (AIF)


Project Reale Werte Fonds 11 GmbH & Co. KG  

Project Reale Werte Fonds 12 GmbH & Co. KG


Project Wohnen 14 geschlossene Investment GmbH & Co. KG, 

Project Wohnen 15 geschlossene Investment GmbH & Co. KG, 


Project Metropolen 16 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Project Metropolen 17 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Project Metropolen 18 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Project Metropolen 19 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Project Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG



Akuter Handlungsbedarf für Anleger der Project-Publikums-AIF: 


In den letzten Monaten mussten mittelbare Vertragspartner der Project-Investmentgesellschaften (Immobilienfonds, oder kurz: AIF) Insolvenzantrag stellen. Infolgedessen wurde eine Vielzahl von Objektgesellschaften, an denen die AIF beteiligt sind, ebenso insolvent. Die AIF sind an diversen Objektgesellschaften beteiligt. Bislang blieb unausgesprochen, wie sich die Insolvenzen der Objektgesellschaften auf die Immobilienfonds auswirken. Seit August wurden die gewinnunabhängigen Entnahmen ausgesetzt.


Kurz vor Weihnachten haben die Anleger der AIF nun ein Schreiben ihrer Investmentgesellschaft erhalten, mit dem sie im schriftlichen Verfahren über den Jahresabschluss 2022, die Entlastung der Funktionsträger, die Ergebnisverwendung / Entnahmen und die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 abstimmen sollen. Die Anleger sollen den Abstimmbogen bis Mitte Januar (bei Project 18 oder 20 z.B. bis zum 15.1.2024!) an die PW AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zurücksenden. Eine Präsenz–Gesellschafterversammlung, in der ausführliche Informationen zur Insolvenz der Objektgesellschaften erfolgen sollen, ist erst für das zweite Quartal 2024 angekündigt. Die Geschäftsführung will zunächst noch den Abschluss aller Fortführungsprognosen abwarten und sich mit dem Insolvenzverwalter der betroffenen Objekt-Gesellschaften abstimmen.


Aus den Schreiben, insbesondere dem beigefügten Jahresabschluss mit Lagebericht und Geschäftsbericht ergibt sich nun deutlich, dass sich die Insolvenzen der Objektgesellschaften auch auf die finanzielle Situation der Investmentgesellschaften auswirken werden:

Aus den Lageberichten für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich nicht nur, dass in den nächsten Geschäftsjahren mit deutlich negativen Ergebnissen zu rechnen, sondern auch, dass der Bestand der Investmentgesellschaften gefährdet ist! 


Zudem hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) nun mitgeteilt, dass sie Strafanzeige stellen musste, weil bei der insolventen Project Immobilien Management GmbH (kurz: PMG; zuständig für Projektmanagement und –steuerung der Immobilienentwicklungen) eine erhebliche Diskrepanz bei Gutschriften für offenbar im Voraus in unzulässiger Weise gestellten Rechnungen zur Abrechnung von Nachunternehmerleistungen festgestellt wurden.


Dass die Anleger in dieser Situation in einem schriftlichen Verfahren über die Entlastung und den Jahresabschluss abstimmen sollen, und dass eine dringend notwendige Präsenz-Gesellschafterversammlung erst im Anschluss daran stattfinden soll, ist ein Unding! Denn allein auf einer Präsenz-Gesellschafterversammlung können Fragen gestellt und die Geschäftsführung zur Rede gestellt werden.


Betroffene Anleger sollten daher zunächst der Abhaltung der Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren widersprechen und stattdessen auf eine Präsenzversammlung drängen. Laut Gesellschaftsvertrag hat dies innerhalb von zehn Tagen ab dem Zeitpunkt der Versendung des Schreibens bzw. der Einstellung des Schreibens in das elektronische Anlegerinformationssystem zu geschehen (bei Versand am 21.12. wäre dies der 31.12., da dies jedoch ein Sonntag ist, endet die Frist am 2.1.2024, 24 h)! 


Unabhängig von dem Widerspruch gegen die Abstimmung im schriftlichen Umlaufverfahren (und weil die Frist zur Widerspruchseinlegung derart knapp bemessen ist) sollten sich Anleger auf jeden Fall an der schriftlichen Abstimmung beteiligen und nicht einfach nur die Beschlussvorlagen abnicken.


  • Für weitere Informationen und Handlungsempfehlungen wenden Sie sich gerne an mich. Wir initiieren gerade einen Informationsaustausch unter Anlegern, um die Interessen der Anleger zu bündeln und die Rechte der Anleger zu wahren.  


  • Gerne vertrete ich Sie auch auf der bereits angekündigten Präsenz-Gesellschafterversammlung. 


Katja Fohrer

Rechtsanwältin

- Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht -

Foto(s): schneiderphotography


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